Zeitpunkt der Betriebsratssitzung - wie muss der liegen?
Ein freundliches Hallo, in unserem neuen Betriebsrat stellt ein Mitglied den Anspruch die Betriebsratssitzungen nicht mehr nach Feierabend abzuhalten.(Bezahlte stunden) Bisher wurden die Sitzungen nach Feierabend gehalten. Laut Betriebsverfassungsgesetz steht uns das zu. Doch hier meine Frage: Lässt es der Gesetzgeber zu, dass die Sitzungen währen der Arbeitszeit gehalten werden, obwohl in dieser Zeit Teile der Produktion stillstehen, weil die Betriebsratsmitglieder fehlen?
Community-Antworten (2)
04.05.2006 um 11:55 Uhr
Die Sitzungen haben in erster Linie während der Arbeitszeit stattzufinden. Der Arbeitgeber muss dies entsprechend organisieren. Erst wenn alle anderen Stricke reißen und dies unmöglich ist oder unzumutbare Belastungen mit sich bringt, käme eine Sitzung außerhalb der Arbeitszeit in Frage.
Ihr solltet diesen Punkt mit dem Arbeitgeber besprechen.
04.05.2006 um 12:03 Uhr
Schließe mich der Aussage von Viktor voll an, möchte aber dazu ergänzen, das es sicher lobenswert ist, mit Rücksicht auf die Produktion die Sitzung außerhalb der regulären Zeit abzuhalten, ich aber das Selbstverständnis der Bezahlung nicht "zwingend" teile.
Viele Tarifverträge gehen beispielsweise davon aus, das es sich hierbei um Mehrarbeit handelt, die vorrangig durch Freizeit abzugelten sind.
Daher sollte man diesen Punkt bei dem Gespräch mit dem AG mit erörtern.
Hinzu kommt auch, ob man durch eine Sitzung nach Schichtende nicht in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz kommt.
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