Ein freundliches Hallo,
in unserem neuen Betriebsrat stellt ein Mitglied den Anspruch die Betriebsratssitzungen nicht mehr nach Feierabend abzuhalten.(Bezahlte stunden) Bisher wurden die Sitzungen nach Feierabend gehalten. Laut Betriebsverfassungsgesetz steht uns das zu. Doch hier meine Frage:
Lässt es der Gesetzgeber zu, dass die Sitzungen währen der Arbeitszeit gehalten werden, obwohl in dieser Zeit Teile der Produktion stillstehen, weil die Betriebsratsmitglieder fehlen?