Versammlungen ausserhalb der Arbeitszeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein kleines Pflegeheim,arbeiten im durchgehenden 3Schichtsystem. Nun meine Anfrage: Kann ein Arbeitgeber darauf bestehen das die Mitarbeiter die Nachtdienst haben an den monatlichen Versammlungen, und 2 mal im Jahr Belegschaftsversammlung mit Arbeitsschutzbelehrung, daran teilnehmen müssen? Die Versammlungen beginnen jeweils 13 Uhr. Als Entschuldigt zählt nur Krankheit und Urlaubsreise. Es wäre die nötige Ruhepause nach dem Nachtdienst nicht gegeben und die Mitarbeiter die Urlaub haben und nicht verreist sind müßten auch kommen. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir bei dieser Problematik weiter helfen könnten. Vielen Dank im voraus. G. Skrok
Community-Antworten (1)
03.05.2006 um 06:43 Uhr
Hallo Gabi,
natürlich darf der Arbeitgeber das nicht, es gelten, nach wie vor, die Arbeitsschutzgesetze, hier, für die Nachtschichtler das Arbeitszeitgesetz. Siehe dazu §5(1) ArbZG. Für die Urlauber gilt das Bundesurlaubsgesetz. Siehe dazu §8 BUrlG Du solltest dem Arbeitgeber nahelegen, dass er Teilversammlungen durchführt, die allen AN gerecht werden, weil er ansonsten gegen geltenes Recht verstösst, das bei Anzeige richtig teuer werden kann. Mit frdl. Grüßen Nachthase
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