Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein kleines Pflegeheim,arbeiten im durchgehenden 3Schichtsystem. Nun meine Anfrage:
Kann ein Arbeitgeber darauf bestehen das die Mitarbeiter die Nachtdienst haben an den monatlichen Versammlungen, und 2 mal im Jahr Belegschaftsversammlung mit Arbeitsschutzbelehrung, daran teilnehmen müssen?
Die Versammlungen beginnen jeweils 13 Uhr. Als Entschuldigt zählt nur Krankheit und Urlaubsreise. Es wäre die nötige Ruhepause nach dem Nachtdienst nicht gegeben und die Mitarbeiter die Urlaub haben und nicht verreist sind müßten auch kommen.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir bei dieser Problematik weiter helfen könnten. Vielen Dank im voraus.
G. Skrok