W.A.F. LogoSeminare

Wahl des Betriebsratsvorsitzenden rechtsgültig?

C
cathy-b.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, liebe Betriebsratgemeinde! Letzte Woche wurde ich zum ersten Mal in den Betriebsrat gewählt (Betrieb mit 140 MAs, 7 Betriebsräte). In der konstituierenden Sitzung sollte der Vorsitzende gewählt werden. Es waren 6 Betriebsräte anwesend, ein Betriebsratsmitglied nicht, da es an einem anderen Standort arbeitet. Hauptsitz des Unternehmens ist in Baden-Württemberg, der andere Standort in Berlin. Die Frau in Berlin wurde zwar zur Sitzung eingeladen, es wurde aber vom Wahlvorstand nicht geklärt, ob und wie sie an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann. Nun sollte in eben dieser Sitzung der Vorstand gewählt werden. Ich beantragte die geheime Wahl und anscheinend schreibt die Wahlordnung vor - so jedenfalls der Wahlvorstand -, dass die Wahl geheim durchgeführt werden muss, wenn 1 Betriebsrat dies beantragt... Nun bin ich der Meinung, dass auch die Dame in Berlin zur Teilnahme an der Wahl berechtigt ist. Die Wahl wurde aber auf Anordnung des Wahlvorstands in ihrer Abwesenheit durchgeführt, weil ja "zwei Drittel der Betriebsräte anwesend seien". Nun meine Frage: Wurde diese Wahl korrekt durchgeführt? Ich denke, dass wenn ein Formfehler vorläge, auch die Betriebsleitung bei Entscheidungen sagen könnte: "der Betriebsrat ist ja gar nicht rechtsgültig konstituiert" und es könnten ggf. keine rechtverbindlichen Entscheidungen getroffen werden....??? Wie gesagt, ich bin neu in diesem Amt... Was meint Ihr?

2.42803

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

02.05.2006 um 14:09 Uhr

M.E. nach ist die Wahl korrekt, wenn die Frau in Berlin ordnungsgemäß eingeladen wurde. Es ist nicht Aufgabe des WV zu klären, wie die Dame aus Berlin zur Sitzung kommt. Für mich ist nur fraglich, wie ein BR in solcher Entfernung zustande kommt. Die Kosten trägt übrigens der Arbeitgeber §40 BetrVG!

C
cathy-b.

02.05.2006 um 14:15 Uhr

zur Antwort von Frank B.: Für mich ist fraglich, ob die Betriebsrätin gewusst hat, dass sie das Recht zur Teilnahme an einer geheimen Wahl des Betriebsratsvorsitzenden verwirkt, wenn sie nicht dafür sorgt, dass sie körperlich an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann. Es hätte ja auch eine Briefwahl stattfinden können...

Die Betriebsrätin war auf dem Stimmzettel vorgeschlagen und wurde von der Belegschaft gewählt, wenn am Standort Berlin auch nur 5 Mitarbeiter von den 140 beschäftig sind.

FB
Frank B.

02.05.2006 um 14:27 Uhr

Ich bin mir nicht sicher ob die Briefwahl für diese Wahl vorgesehen ist. Sicherlich kann sie auch in Abwesenheit kandidieren, in dem sie dies dem WV bzw. einem BR- Mitglied mitteilt oder schriftlich erklärt.

Wie will sie auch vorher wissen, wer zum Vorsitzenden kandidiert. Ich weiß auch nicht, ob eine Videokonferenz rechtskräftig wäre.

Ich lass mich auch gern berichtigen, aber die Kollegin ist nicht anwesend. In den Kommentierungen zum §33 BetrVG (Beschlüsse) steht zum Beispiel, dass diese nur auf der Sitzung von den Anwesenden zu fassen sind. Dies dürfte hier auch zutreffen.

Ihre Antwort