Mitbestimmungsrecht des BR bei der zeitlichen Lage des AN Urlaubs?
Hallo zusammen,
im §87 BetrVG steht, das ein Mitbestimmungsrecht des BR bei der Urlaubsplanung für AN besteht, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. In unserem Bezirksmanteltarifvertrag steht unter dem § 9 das "...der Zeitpunkt des Urlaubs wird vom Arbeitgeber, gegebenenfalls nach Besprechung mit dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der personlichen und betrieblichen Verhältnisse festgesetzt..." Ein AN hat sich nun beschwert, das von seinem Abteilungsleiter der Urlaub festgelegt wurde, und keinerlei Diskussion über den Urlaubszeitraum zulässt. Dieser begründet den vorgeschriebenen Urlaub mit betrieblichen Belangen, die jedoch beinhalten, das in diesem Zeitraum kaum Arbeit anliegt. Aus Umsatzzahlen der letzten Jahren kann dieses aber nicht bstätigt werden. Können wir als BR noch irgendwas erwirken ?
Danke für Eure Hilfe
Gruss Alex
Community-Antworten (1)
27.03.2007 um 20:39 Uhr
Alex, wenn Ihr die Beschwerde des AN als berechtigt erachtet, habt Ihr m.E. nach §85 BetrVG doch auf jeden Fall eine Handlungsberechtigung und könnt damit sogar notfalls zur Einigungsstelle.
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