Hallo zusammen,

im §87 BetrVG steht, das ein Mitbestimmungsrecht des BR bei der Urlaubsplanung für AN besteht, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.
In unserem Bezirksmanteltarifvertrag steht unter dem § 9 das "...der Zeitpunkt des Urlaubs wird vom Arbeitgeber, gegebenenfalls nach Besprechung mit dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der personlichen und betrieblichen Verhältnisse festgesetzt..."
Ein AN hat sich nun beschwert, das von seinem Abteilungsleiter der Urlaub festgelegt wurde, und keinerlei Diskussion über den Urlaubszeitraum zulässt.
Dieser begründet den vorgeschriebenen Urlaub mit betrieblichen Belangen, die jedoch beinhalten, das in diesem Zeitraum kaum Arbeit anliegt. Aus Umsatzzahlen der letzten Jahren kann dieses aber nicht bstätigt werden.
Können wir als BR noch irgendwas erwirken ?

Danke für Eure Hilfe

Gruss
Alex