Erstellt am 24.04.2006 um 11:25 Uhr von Mona-Lisa
hallo Mona B,
dass vor konstituierenden Sitzungen Koalitionsgespräche stattfinden, ist üblich, und nicht verboten!
Es tut nicht`s zur Sache, dass euer alter 1. und Stellvertreter bei der Wahl
"schlecht abgeschnitten" haben! So mies kann er auch wieder nicht gewesen sein, da die Mitarbeiter diese Personen wiedergewählt haben.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 24.04.2006 um 14:16 Uhr von Rollie
Die Vergabe der Ämter hat nichts damit zu tun, mit welchem Ergebnis die Betriebsräte gewählt wurden.
Auch ist es unerheblich, ob die wählenden Mitarbeiter mit der Wahl der Ämter zufrieden ist, das ist ausschließlich Sache des Betriebsratsgremiums.
Schließlich muß das Gremium mit der Arbeit des Vorsitzenden zufrieden sein und nicht die Mitarbeiter.
Und schlußendlich sollten sich hier die Mitarbeiter nicht beschweren, denn sie haben ja auch die Betriebsräte gewählt, die es denen ermöglichte, den Vorsitz und die Stellvertretung wieder zu übernehmen. So gesehen, haben die, die sich nun beschweren, vielleicht ganz einfach nur die falschen Kreuze gemacht ;-)
Erstellt am 24.04.2006 um 16:29 Uhr von packer
und schon wieder dieses hierarchische denken immer.... so toll is der vorsitz nich. ne reise nach brasilien haben wohl die meisten von uns nicht bekommen (würded sie ja hoffentlich auch gar nich annehmen)... super is, daß man den ganzen papierkram machen darf und hinter allem driss herrennen kann... also in der demokratie isset kein besonderer posten. es soll aber auch BR-Vorsitzende geben, die doch recht gerne einen auf dicke hose machen...
gruß,
packer