Semniar. Was muss der Chef genehmigen?
Hallo, bei einem letzten AG, wo ich im BR war, war es ganz easy. Die Firma war groß, der BR hatte "Spielgeld" und wir konnten unsere Seminare frei wählen, ohne wirklich auf das Geld achten zu müssen. Natürlich haben wir es aber trotzdem getan.
Jetzt bin ich im BR in einer kleinen Firma, wo das Geld nicht so locker sitzt. Eine Kollegin im BR ist ganz neu im Thema und daher möchten wir sie gern zumindest erst einmal auf BR1 schicken. Ich würde gern Ende des Jahres mit ihr zusammen ein Seminar zum Konzern-BR schicken, weil das für uns beide neu ist.
Dazu ein paar grundsätzliche Fragen: Muss der AG zustimmen? Gibt es Vorgaben, wie viele Seminar man besuchen darf? Ort frei wählbar oder kann der AG den Heimatort verlangen?
Community-Antworten (3)
29.05.2018 um 10:24 Uhr
Entscheidet ist, dass der BR beschließt, das das Seminar "erforderlich" ist. Damit muss der AG auch die Kostenübernahme erklären. Er könnte bestenfalls die zeitliche Lage in Zweifel ziehen. Der § 37 Abs 6 BetrVG sieht keine mengenmäßige Beschränkung vor. Und es gibt auch keine Budget-Beschränkung.
29.05.2018 um 11:16 Uhr
"Damit muss der AG auch die Kostenübernahme erklären."
Der AG MUSS überhaupt keine Kostenübernahme erklären. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz (§ 40 BetrVG). Bei uns kannst Du auch nicht VOR einem Seminar schon den AG auf die Kostentragungspflicht verklagen (weder einstweilige Verfügung noch im Beschlussverfahren). Die Gerichte hier sehen hier kein Rechtschutzbedürfnis des BR weil sich die Kostentragungspflicht sich eben aus dem Gesetz ergibt. Erst nach dem Seminar ist eine Klage möglich falls der AG nicht zahlt
31.05.2018 um 02:41 Uhr
Man kann sich selbstverständlich auch vor dem Seminar schon vor dem Gericht über die Frage auseinandersetzen, ob ein Seminar erforderlich und seine Kosten in einem vertretbaren Rahmen liegen. BR1 für eine neue KollegIn bekommt man vor jedem Arbeitsgericht durch. Da kann man also ggf erst hinterher Kostenerstattung beantragen. Wenn die Fragen nach Erforderlichkeit und Angemessenheit der Kosten nicht so eiinfach zu beantworten sind, würde ich sie lieber vor und nicht hinter dem Seminar gerichtlich klären lassen. Kleinen Arbeitgebern werden nicht immer in demselben Ausmaß von den Gerichten Schulungskosten zugemutet wie großen Firmen. Am besten ist es freilich, wenn man sich ohne Gericht mit seinem AG einigen kann. In der Regel dürfte eine Schulung KBR als erforderlich gelten.
Verwandte Themen
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Wie bekommt man chefhörige Kollegen dazu, ihre Augen zu öffnen?
ÄlterUnser Arbeitgeber beutet uns aus, wo er nur kann. Und auch da, wo er eigentlich nicht kann. Es wird verlangt und gefordert ohne jede Gegenleistung. Da muss vor der Arbeitzeit bereits Zeug erledigt sei
Protokoll genehmigen
ÄlterHallo, auf der nächsten BR Sitzung ist das Protokoll der vorhergehenden BR Sitzung zu genehmigen. Wenn nun ein BRM durch Urlaub verhindert ist und ein Nachrücker bei der BR Sitzung dabei ist kann d
Antrag auf Urlaub und Überstunden
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Mitarbeiterin die für den Sommer Urlaub buchen möchte allerdings würde Sie gerne drei Wochen Urlaub und eine Woche Überstunden eintragen, da Sie viel zu viele Überstunden
Seminarverweigerung - welche Konsequenzen kann die Behinderung der ordentlichen BR-Arbeit haben?
ÄlterHallo liebe Mitstreiter! Wir haben heute eine Einladung zu einer BR-Sitzung bekommen, die nötig wurde, weil der Chef einigen BRM's die Teilnahme an einem BR-Seminar nicht "erlaubt"! Der BR hatte