Erstellt am 12.04.2006 um 09:41 Uhr von Heinz
Hallo Zaubermaus,
natürlich darfst Du Ihr das raten! Die Entscheidung, ob eine Schwerbehinderung vorliegt trifft ja das Integrationsamt. Selbst wenn eine vorliegt, kann der AG aber kündigen, er muss nur vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und Bezug zu den Kündigungsgründen nehmen ( negative Zukunftsprognose).
Erstellt am 12.04.2006 um 09:44 Uhr von Mona-Lisa
damit machst du bestimmt keinen Fehler.
Fraglich ist allerdings, ob sie bei einer eventuellen Einstufung von mindestens 50 % vor einer Kündigung geschützt ist.
Sollte es soweit kommen, muss das Integrationsamt seine Zustimmung dazu geben. Was leider aus meiner eigenen Erfahrung bei uns im Betrieb, seltenst verweigert wird.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 12.04.2006 um 11:20 Uhr von Zaubermaus
Was heißt negative Zukunftsprognose. Die Mitarbeiterin ist nur nicht voll Belastbar. In unserem Betrieb ist es ziemlich hektisch und laut. Die Arbeit muss schnell erledigt werden. Andere Kollegen wir auch die Abteilungsleiterin halte sie einfach für zu langsam und nicht tragbar, was ich nicht so sehe, da sie Arbeiten macht, für die sonst keiner Zeit hat. Die letzten zwei Jahren war sie auch nicht wegen ihre psychichen Erkrankung beurlaubt oder Krankgeschrieben.
Erstellt am 12.04.2006 um 11:26 Uhr von willi
Hallo zaubermaus
Der MA soll zum Versorgungsamt gehen, das Integrationsamt ist falsch.
SGB IX
Erstellt am 12.04.2006 um 11:52 Uhr von Mona-Lisa
@willi,
jetzt liegst du aber falsch!
Das Integrationsamt ist das ehemalige Versorgungsamt!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 12.04.2006 um 13:01 Uhr von willi
Hallo - Mona-Lisa
Bei uns in Ravensburg, gibt es ein Versorgungsamt, im Landratsamt unterstellt.
dort stelle ich einen Antrag auf Schwerbehindert
Erstellt am 12.04.2006 um 13:10 Uhr von Mona-Lisa
@willí,
hilft alles nicht`s, das Integrationsamt entscheidet, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.
Erstellt am 12.04.2006 um 13:37 Uhr von Kölner
@willi
Du kannst im Versorgungsamt zwar Deinen Antrag und/oder die Verlängerung zum SGB IX abgeben, aber selbst der Landkreis Ravensburg gibt diese Anträge nach Stuttgart und Karlsruhe weiter. Von Wangen im Allgäu bis Freiburg, von Heilbronn bis zum Bodensee: Es bleibt selbst in BaWü beim Amt für Integration!
Erstellt am 12.04.2006 um 14:59 Uhr von willi
#Hallo Kölner
was sagt dieser Test ??
Immer mehr Menschen in NRW stellen Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Köln. Immer mehr Menschen in Nordrhein Westfalen beantragen die Feststellung ihrer Behinderung: Im Jahr 2005 stellten 400.000 Personen bei den elf Versorgungsämtern in Nordrhein Westfalen einen Antrag auf Feststellung ihrer Schwerbehinderung. Im Bereich des Versorgungsamtes Köln gingen rund 60.000 Anträge ein.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Bezirksregierung Münster hohe Antragszahlen verzeichnet: 2002 und 2003 waren es rund 370.000 Anträge pro Jahr. 2004 ist mit über 440.000 zwar das Jahr mit den meisten Anträgen, gilt aber als nicht repräsentativ, da die so genannte Chronikerregelung seit Anfang 2004 galt. Sie besagt, dass schwer chronisch Kranke geringere Beiträge bei ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankengymnastik, häuslicher Krankenpflege oder im Krankenhaus leisten müssen.
Im Jahr 2005 lebten 2.609.641 behinderte Menschen im Land. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent der Bevölkerung.
Mit dem Nachweis der Behinderung können den Menschen Ausgleiche für die Nachteile gegeben werden, die durch eine Behinderung im Gesellschafts- sowie im Arbeitsleben entstehen. Behinderte Menschen, die ab einem Grad von 50 als schwerbehindert gelten, haben zum Beispiel Anspruch auf Steuervergünstigungen und zusätzliche Urlaubstage.
gruss
Willi
Erstellt am 12.04.2006 um 17:00 Uhr von Kölner
@willi
Amt für Integration ehemals Versorgungsamt - ich habe mit diesem Amt, ganz ehrlich, fast jeden Tag zu tun! Ich wollte das eigentlich nicht raushängen lassen...