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Wer entscheidet über Freistellung des BR? PL, WL oder GF ?

L
Locke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

laut BetrVG wählt der BR nach Beratung mit dem Arbeitgeber, die freigestellten BR-Mitglieder. Aber wer ist der "Arbeitgeber"? Der Personalleiter, die Werksleitung oder die Geschäftsführung? Alle 3 sind bei uns vorhanden.

Vielen Dank im voraus MfG

2.74906

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

11.04.2006 um 11:40 Uhr

hallo Locke, Der Arbeitgeber (Geschäftsführung) hat bei uns diese Beratung auf den Personalleiter übertragen, da er in erster Linie unser Ansprechpartner ist. Gruss Mona-Lisa

B
Bernd

11.04.2006 um 11:50 Uhr

Hallo Locke,

da Ihr aber scheinbar von solcher Aufgabenübertragung keine Kenntnis habt, ist Euer Ansprechpartner immer die Geschäftsführung.

Gruß bernd

R
rainerzwo

11.04.2006 um 12:13 Uhr

Also die GF fragen, wer denn zuständig ist.

RH
Robin Hood

12.04.2006 um 23:20 Uhr

Wer aber soll fragen? Ist ein neu gewähltes Mitglied berechtigt schon vor der konstituierenden Sitzung sich hervorzutun und den Chef fragen. Der Wahlvorstandsvorsitzende tut es nicht und das Gerangel um den Vorsitz des Br hat schon begonnen.

D
didi

13.04.2006 um 09:14 Uhr

Ich bein seit18 Jahren Betriebsrat, und wir haben uns noch nie mit dem Arbeitgeber darüber beraten wer "Freigestellt" wird oder nicht!!! Der BR sollte die kompetentesten Leute (soweit sie sich dafür bereiterklären) "Freistellen" um die BR-Arbeit so effektiv wie möglich zu machen!!!

M
Mona-Lisa

13.04.2006 um 09:43 Uhr

hallo Didi, ich find`s ja gut, dass euer AG euch so freie Hand lässt! Aber íhr müsst euch im klaren sein, dass er anders reagieren könnte! Vor allem, da ihr nach der Wahl auf ihn zugehen müsstet.

@Robin Hood, Der noch amtierende BRV übernahm bei uns dieses Gespräch mit der Geschäftsleitung. Gruss Mona-Lisa

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