Erstellt am 11.04.2006 um 09:40 Uhr von Mona-Lisa
hallo Locke,
Der Arbeitgeber (Geschäftsführung) hat bei uns diese Beratung auf den Personalleiter übertragen, da er in erster Linie unser Ansprechpartner ist.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.04.2006 um 09:50 Uhr von bernd
Hallo Locke,
da Ihr aber scheinbar von solcher Aufgabenübertragung keine Kenntnis habt, ist Euer Ansprechpartner immer die Geschäftsführung.
Gruß bernd
Erstellt am 11.04.2006 um 10:13 Uhr von rainerzwo
Also die GF fragen, wer denn zuständig ist.
Erstellt am 12.04.2006 um 21:20 Uhr von Robin Hood
Wer aber soll fragen? Ist ein neu gewähltes Mitglied berechtigt schon vor der konstituierenden Sitzung sich hervorzutun und den Chef fragen. Der Wahlvorstandsvorsitzende tut es nicht und das Gerangel um den Vorsitz des Br hat schon begonnen.
Erstellt am 13.04.2006 um 07:14 Uhr von Didi
Ich bein seit18 Jahren Betriebsrat, und wir haben uns noch nie mit dem Arbeitgeber darüber beraten wer "Freigestellt" wird oder nicht!!!
Der BR sollte die kompetentesten Leute (soweit sie sich dafür bereiterklären) "Freistellen" um die BR-Arbeit so effektiv wie möglich zu machen!!!
Erstellt am 13.04.2006 um 07:43 Uhr von Mona-Lisa
hallo Didi,
ich find`s ja gut, dass euer AG euch so freie Hand lässt! Aber íhr müsst euch im klaren sein, dass er anders reagieren könnte! Vor allem, da ihr nach der Wahl auf ihn zugehen müsstet.
@Robin Hood,
Der noch amtierende BRV übernahm bei uns dieses Gespräch mit der Geschäftsleitung.
Gruss Mona-Lisa