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Kollege soll von sich aus gehen

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, erstmal vielen Dank das meine Fragen bis jetzt immer so prompt beantwortet wurden.Darum habe ich heute gleich wieder eine. Wir haben einen älteren Kollegen(Masseur u. Krankengymnast im Krankenhaus),der in einem Jahr sowieso in Rente geht, der aber nach Meinung des zuständigen Chefarztes und auch der Pflegedienstleitung nicht mehr tragbar ist.Sie wollen ihm in einem Gespräch nahe legen doch von sich aus zu gehen. Kündigung ist nicht,da wir erst seit einem halben Jahr ein Privatkrankenhaus sind und in unserer Regelungsabrede die nächsten 3 Jahre betriebsbedingte Kündigungen nicht sein dürfen.Wie verhalten wir uns als BR? Gruß Appletree

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

06.04.2006 um 09:52 Uhr

Der Kollege wäre ja schön dumm, wenn er von sich aus kündigt, da, wie bekannt ist, er ja eine Sperrfrist von der Agentur erhält!

Wenn euer Arbeitgeber ihn unbedingt loswerden will und der Kollege sich mit dem Gedanken anfreunden kann, empfehle ich einen Aufhebungsvertrag mit fetter Abfindung. Diese sollte auf jeden Fall höher sein als ein 1/2 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr. Wie gesagt, wenn sich der Kollege damit anfreunden kann!

T
tom

06.04.2006 um 10:20 Uhr

Vorsicht!

Betriebsbedingt scheint eine evtl. Kündigung in diesem Fall ja nicht zu sein! Nach Deinen Angaben käme es hier wohl eher zu einer verhaltensbedingten Kündigung! Was ist, evtl. widerholt, vorgefallen? (vertragswidriges Verhalten) War Verhalten vorsätzlich oder zumindest fahrlässig? (Vorwerfbarkeit) Grad des Verschuldens? Evtl. Mitschuld des AG? Vermeidbarkeit der Kündigung? (Verhältnismäßigkeit) Abmahnung erfolgt, oder war diese entbehrlich? Prognose?

Das zunächst mal abklären!

F
Fayence

06.04.2006 um 11:14 Uhr

Guten Morgen appletree, Ihr solltet dem Kollegen vor allem dringend anraten, einen Anwalt (für Sozialrecht) aufzusuchen und Geld in ein Beratung zu investieren. Es geht hier nicht nur um "1 Jahr früher" aufhören. Die Auswirkungen dieser Entscheidung machen sich z.B. bei jeder späteren Rentenzahlung bemerkbar.

Der Kollege muss entscheiden können, ob und zu welchem Preis er sich den "Luxus" eines Aufhebungsvertrages leisten kann. Und da muss zunächst ein Fachmann beratend ran!

Gruß Fayence

A
appletree

06.04.2006 um 17:44 Uhr

Danke für die schnellen Antworten, werde mit dem Rest vom BR darüber diskutieren und diese Sache hoffentlich zu einem guten Ende bringen. Gruß Appletree

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