Erstellt am 06.04.2006 um 07:52 Uhr von Frank B.
Der Kollege wäre ja schön dumm, wenn er von sich aus kündigt, da, wie bekannt ist, er ja eine Sperrfrist von der Agentur erhält!
Wenn euer Arbeitgeber ihn unbedingt loswerden will und der Kollege sich mit dem Gedanken anfreunden kann, empfehle ich einen Aufhebungsvertrag mit fetter Abfindung. Diese sollte auf jeden Fall höher sein als ein 1/2 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr.
Wie gesagt, wenn sich der Kollege damit anfreunden kann!
Erstellt am 06.04.2006 um 08:20 Uhr von Tom
Vorsicht!
Betriebsbedingt scheint eine evtl. Kündigung in diesem Fall ja nicht zu sein! Nach Deinen Angaben käme es hier wohl eher zu einer verhaltensbedingten Kündigung!
Was ist, evtl. widerholt, vorgefallen? (vertragswidriges Verhalten)
War Verhalten vorsätzlich oder zumindest fahrlässig? (Vorwerfbarkeit)
Grad des Verschuldens?
Evtl. Mitschuld des AG?
Vermeidbarkeit der Kündigung? (Verhältnismäßigkeit)
Abmahnung erfolgt, oder war diese entbehrlich?
Prognose?
Das zunächst mal abklären!
Erstellt am 06.04.2006 um 09:14 Uhr von Fayence
Guten Morgen appletree,
Ihr solltet dem Kollegen vor allem dringend anraten, einen Anwalt (für Sozialrecht) aufzusuchen und Geld in ein Beratung zu investieren. Es geht hier nicht nur um "1 Jahr früher" aufhören. Die Auswirkungen dieser Entscheidung machen sich z.B. bei jeder späteren Rentenzahlung bemerkbar.
Der Kollege muss entscheiden können, ob und zu welchem Preis er sich den "Luxus" eines Aufhebungsvertrages leisten kann. Und da muss zunächst ein Fachmann beratend ran!
Gruß
Fayence
Erstellt am 06.04.2006 um 15:44 Uhr von appletree
Danke für die schnellen Antworten, werde mit dem Rest vom BR darüber diskutieren und diese Sache hoffentlich zu einem guten Ende bringen.
Gruß Appletree