Natürlich läuft die Wochenfrist! Da brauch ich nicht nachzufragen!

".....heute am Telefon eine Versetzung angekündigt mit Warum wohin und welche Person es betrifft. "

§99 BetrVG
(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche NACH UNTERRICHTUNG (-> siehe Zitat oben) durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen.

Der ArbG hat ihn mit der Ankündigung unterrichtet und somit läuft ersteinmal die Wochenfrist. Eine Formvorschrift zur Unterrichtung gibt es nicht- wie bereits festgestellt. Warum sollte ich also den Arbeitgeber fragen, ob nun die Wochenfrist begonnen hat? Da würde mir als ArbG doch glatt ein "natürlich nicht, mein lieber BRV- ich sag denn rechtzeitig Bescheid" herausrutschen und in meinem Büro haue ich mir denn vor lachen auf den Unterschenkel.