Erstellt am 16.05.2018 um 10:46 Uhr von celestro
Ein cleverer BRV ruft an und macht deutlich, daß er sonst eine Sondersitzung einberufen muß (mit allen Konsequenzen). Wenn der AG dann sagt: "ne brauchen Sie nicht", läßt man sich das natürlich noch einmal schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigen. Du solltest vielleicht nicht alle Menschen immer gleich für total dumm halten.
Erstellt am 16.05.2018 um 11:04 Uhr von takkus
Genau- WENN der ArbG dann sagt...... Deine Glaskugel möchte ich haben.
Meinen ArbG interessiert es überhaupt nicht, ob ich im Zusammenhang mit einer solchen Unterrichtung zur Versetzung oder Kündigung oder Einstellung eine ao Sitzung einberufen muss. ER will die Versetzung, Kündigung oder Einstellung. Lassen sich ArbG durch die bloße Ankündigung einer ao Sitzung einschüchtern, kann ich dem BR nur gratulieren.
Erstellt am 16.05.2018 um 11:47 Uhr von celestro
manch einem AG soll es eben reichen, wenn die Sache auf der nächsten regulären Sitzung behandelt wird. Und man eben keine "Extra"-Unterbrechung einschiebt. Mit einschüchtern hat das Ganze eigentlich auch eher nichts zu tun.
Erstellt am 16.05.2018 um 12:09 Uhr von alter Mann
Der BR kann aber dem AG schriftlich mitteilen, dass er zur Prüfung der PE noch weitere Informationen braucht. Z.B.: Wie soll der AN nach Versetzung vergütet werden? Und dann bittet man ihn gleichzeitig, die am Telefon genannten Angaben schriftlich zu bestätigen, damit keine Unklarheiten zu befürchten sind.
Netterweise kann man dem AG auch noch mitteilen, dass bis zur vollständigen Beantwortung die Frist natürlich nicht läuft.