@ celestro: Einhaltung Frist Widerspruchsrecht
Natürlich läuft die Wochenfrist! Da brauch ich nicht nachzufragen!
".....heute am Telefon eine Versetzung angekündigt mit Warum wohin und welche Person es betrifft. "
§99 BetrVG (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche NACH UNTERRICHTUNG (-> siehe Zitat oben) durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen.
Der ArbG hat ihn mit der Ankündigung unterrichtet und somit läuft ersteinmal die Wochenfrist. Eine Formvorschrift zur Unterrichtung gibt es nicht- wie bereits festgestellt. Warum sollte ich also den Arbeitgeber fragen, ob nun die Wochenfrist begonnen hat? Da würde mir als ArbG doch glatt ein "natürlich nicht, mein lieber BRV- ich sag denn rechtzeitig Bescheid" herausrutschen und in meinem Büro haue ich mir denn vor lachen auf den Unterschenkel.
Community-Antworten (4)
16.05.2018 um 12:46 Uhr
Ein cleverer BRV ruft an und macht deutlich, daß er sonst eine Sondersitzung einberufen muß (mit allen Konsequenzen). Wenn der AG dann sagt: "ne brauchen Sie nicht", läßt man sich das natürlich noch einmal schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigen. Du solltest vielleicht nicht alle Menschen immer gleich für total dumm halten.
16.05.2018 um 13:04 Uhr
Genau- WENN der ArbG dann sagt...... Deine Glaskugel möchte ich haben. Meinen ArbG interessiert es überhaupt nicht, ob ich im Zusammenhang mit einer solchen Unterrichtung zur Versetzung oder Kündigung oder Einstellung eine ao Sitzung einberufen muss. ER will die Versetzung, Kündigung oder Einstellung. Lassen sich ArbG durch die bloße Ankündigung einer ao Sitzung einschüchtern, kann ich dem BR nur gratulieren.
16.05.2018 um 13:47 Uhr
manch einem AG soll es eben reichen, wenn die Sache auf der nächsten regulären Sitzung behandelt wird. Und man eben keine "Extra"-Unterbrechung einschiebt. Mit einschüchtern hat das Ganze eigentlich auch eher nichts zu tun.
16.05.2018 um 14:09 Uhr
Der BR kann aber dem AG schriftlich mitteilen, dass er zur Prüfung der PE noch weitere Informationen braucht. Z.B.: Wie soll der AN nach Versetzung vergütet werden? Und dann bittet man ihn gleichzeitig, die am Telefon genannten Angaben schriftlich zu bestätigen, damit keine Unklarheiten zu befürchten sind. Netterweise kann man dem AG auch noch mitteilen, dass bis zur vollständigen Beantwortung die Frist natürlich nicht läuft.
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