Erstellt am 31.03.2006 um 19:55 Uhr von Kölner
Er darf, genau so wie Ihr warnen dürft.
Der BR ist dann aus dem Rennen!
Erstellt am 31.03.2006 um 21:17 Uhr von Fayence
Hallo Kölner,
eine Änderungskündigung ohne vorherige Anhörung des BR dürfte meines Erachtens unwirksam sein. Oder?
Erstellt am 31.03.2006 um 21:25 Uhr von Kölner
Ich habe es so verstanden, dass der BR gehört wurde (Satz 1) und nicht zugestimmt hat.
Die Zustimmung zur Änderungskündigung durch den BR, die ja explizit nicht im Gesetzestext benannt ist, ist sowieso nicht erforderlich, sondern stellt sozusagen die erforderliche "Antwort" nach § 102 BetrVG dar.
Die Frage von "lokomotive" bezieht sich demnach auf die Tatsache, dass (Achtung, Übersetzung!) der BR dem AG ein NEIN zur Änderungskündigung gegeben hat, der AN vom AG aber gefragt wird, ob er nicht doch - trotz des NEIN's des BR - der ÄK zustimmen will (Satz 2+3).
Ergänzend hat der Fragesteller die Fragestellung in den forensischen Raum gegeben, ob der AN eine Unterschrift leisten darf, obwohl der BR ein NEIN gegeben hat (Satz 4).
Fazit: Es geht um die nicht vorhandene Machtfülle der BR's...
Erstellt am 31.03.2006 um 22:55 Uhr von Fayence
o.K., habe die Frage als Aufzählung diverser Möglichkeiten gelesen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.04.2006 um 18:14 Uhr von lokomotive
kölner du hast es erfasst, genau so meinte ich es.
nun darf der ag dieses nun oder nicht , nachdem der br es abgelehnt hat??
mfg michael
Erstellt am 05.04.2006 um 18:27 Uhr von Kölner
Er darf. So ist das Individualrecht.
Erstellt am 19.04.2006 um 18:05 Uhr von lokomotive
nun ja.
der chef tat dieses nun und ließ die hälfte der belegschaft unterschreiben.
die andere hälfte unterschrieb nicht und lacht nun über die mitarbeiter die unterschrieben haben.
die meisten wollen wieder aus den vertrag raus , da ihnen von chef gesagt wurde das alle unterschreiben werden.
natürlich ist diese äusserung nur mündlich gelaufen.
ist es nicht so das mindestens 2/3 unterschreiben müssen um eine 2 klassengeselschaft zu vermeiden? kann man irgendetwas unternehmen um aus dieser miesere herauszukommen.
gerne beantworte ich eure fragen dazu und bedanke mich in vornherein für eure mühe mir zu antworten
Erstellt am 19.04.2006 um 18:19 Uhr von Kölner
@lokomotive
Schön, dass Du unsere Fragen beantwortest.
Frage:
Man kann ja nicht sagen, dass sie arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB), oder?
Der Vertrag wird m.E. schon Gültigkeit haben.
Erstellt am 19.04.2006 um 18:57 Uhr von w-j-l
@ lokomotive,
was waren den die Inhalte der "Änderung"? Weswegen wurden die Änderungskündigungen ausgesprochen? Waren das überhaupt förmliche Änderungskündigungen oder am Ende (mitbestimmungsfreie) einvernehmliche Änderungen der Vertragsbedingungen.
Darf ich davon ausgehen, dass es betriebsbedingte Gründe waren, die aus AG-Sicht zu den Änderungen führten.
Ich kenne es in diesem Falle so, dass der der AG eine Änderungskündigung ausspricht, die zu einer Beendigungskündigung wird, wenn der AN das Änderungsabgebot ablehnt.
D.h. es wird zunächst mal entweder die Änderungskündigung oder die Beendigungskündigung vom AG durchgesetzt.
Die Wirkung des Widerspruchs des BR ist in diesem Falle die gleiche, wie bei einer betriebsbedingten Kündigung: Er kann nur Wirkung entfalten, falls der AN fristgerecht Kündigungsschutzklage erhebt, und gegen die Änderungskündigung vorgeht.
Erstellt am 19.04.2006 um 19:12 Uhr von lokomotive
die änderungen sind.
3 stunden die woche für nichts arbeiten.
es wurde so dargestellt das es der firma schlecht geht , was ich nicht nachvollziehen kann. eine lüge in meinen augen.
jeder hat freiwillig unterschrieben und ist nun schön auf die schnauze gefallen.
streiterreien unter den mitarbeitern gibt es schon.
rechtlich ist wohl alles in trockenen tüchern beim chef.
aber der unmut der mitarbeiter wird immer grösser , was ja auch verständlich ist.
selber schuld sagen die einen die nicht unterschrieben haben.
die unterschrieben haben sehen natürlich anders und sehen in ihren augen
das sie die grössere last der firma tragen, was ja auch stimmt.
die dummen tragen die last der allgemeinheit.
klar ist es nicht schön aber wie schon gesagt der unmut wächst.