Erstellt am 01.05.2018 um 14:59 Uhr von celestro
Erstellt am 01.05.2018 um 15:11 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 01.05.2018 um 15:15 Uhr von kratzbürste
Wer sagt denn, dass sich nach einem Jahr etwas am Arbeitsvertrag ändert? Im 613a steht das nicht.
Erstellt am 02.05.2018 um 06:16 Uhr von MaJoK
Da die übernehmende Firma keine Rechtsnachfolger ist muss sie die Jahre nicht anerkennen. Mit dem einem Jahr hat sie den AN die Möglichkeit gegeben,sich mit der neuen Situation vertraut zu machen und nun kommt es darauf an ob sich die Arbeitsverträge ändern bzw neue angeboten werden.
Um was geht es euch wegen der 30 Jahre? Kündigungsfrist?
Das Jahr ist nun vorbei, da habt ihr wohl das Jahr verschlafen um den Sachverhalt zu prüfen. Was sagt die Gewerkschaft, die hat doch den Übergang begleitet nehme ich an?