Erstellt am 21.03.2006 um 07:15 Uhr von herby
Hallo Michael,
gehe mal davon aus, dass du Betriebsrat bist. Wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben definitiv nicht genannt hat, so muss er, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, ihm lückenlos und detailiert den Kündigungsgrund benennen, wenn er es nicht tut, ist die Kündigung nicht rechtens.
Gruss Herby