war gestern schon hier, nochmal meine Frage:bei einer fristlosen Kündigung braucht der AG keinen Grund angeben im Kündigungsschreiben richtig? wenn er es aber doch tut muß er dann das Vergehn genau beschreiben, oder kann er es verallgemeinern würde gern einem Kollegen ein bischen helfen wer kann mir Auskunft geben?