Erstellt am 19.03.2006 um 20:03 Uhr von Kölner
Jeder BR "darf" nach einem Beschluss des BR ziemlich oft an Schulungsmassnahmen teilnehmen.
Aber mal im Ernst: Die Formulierung Deiner Frage ist völlig verwirrend und leider auch unverständlich!
Was um alles in der Welt ist ein Abgesandter?
Erstellt am 19.03.2006 um 20:52 Uhr von himmel1
ich möchte wissen,wenn vorsitzende,vertretung der vorsitzende,protokollführer und abgesandter( BR-Mitgielied, die zu den schulungen fahren soll) gewählt sind, können die vorsitzende bzw. vertretung der vorsitzende zu den schulungen fahren oder darf nur der abgesandter an den schulungen teilnehmen
Erstellt am 19.03.2006 um 21:02 Uhr von Kölner
Das war jetzt aber eine schwere Geburt...
Jedes BR-Mitglied hat nach § 37.6 BetrVG einen Anspruch auf Schulungsmassnahmen um sein Amt auszuüben.
Teilnehmer einer Schulungsmassnahme sind aber keine "Abgesandten", vielleicht sind sie entsandt oder abgestellt.
Sorry aber sonst versteht man überhaupt nicht den Sinn!
Erstellt am 20.03.2006 um 12:26 Uhr von einfachIch
die Abgesanten des Königs .....
na der "Laden" seint ja zu brummen. Bei einer Protokollführung mit derart klaren Formulierungen sollte vielleicht erst noch mal die Schulbank gedrückt werden !
Bei uns müssen alle BR-Mitglieder die zu Schulungen wollen erst mal den hessischen Einbürgerungstest bestehen *lach*