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BR- Schulung Abgesandter - welches BR-Mitglied darf auf welche Schulung?

H
himmel1
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wer kann mir bei der frage konkrete antwort geben und zwar, ich bin mit 2 führungskräften in d. betriebsrat, die vorsitzende und stellvertreter werden wollten, mir blieb dann protokolführung über, ausserdem habe die abgesandter tätigkeit übernommen, bei unserer zweiten sitzung wollten sie abgesandter rolle mit übernehmen, laut ihre aussage " es muss nicht die gleiche person an den schulungen teilnehmen, das können wir ja auch", ist es richtig, dass von den 3 BR mitgliedern jeder beliebig zu schulungen fahren können?

3.11104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.03.2006 um 21:03 Uhr

Jeder BR "darf" nach einem Beschluss des BR ziemlich oft an Schulungsmassnahmen teilnehmen.

Aber mal im Ernst: Die Formulierung Deiner Frage ist völlig verwirrend und leider auch unverständlich! Was um alles in der Welt ist ein Abgesandter?

H
himmel1

19.03.2006 um 21:52 Uhr

ich möchte wissen,wenn vorsitzende,vertretung der vorsitzende,protokollführer und abgesandter( BR-Mitgielied, die zu den schulungen fahren soll) gewählt sind, können die vorsitzende bzw. vertretung der vorsitzende zu den schulungen fahren oder darf nur der abgesandter an den schulungen teilnehmen

K
Kölner

19.03.2006 um 22:02 Uhr

Das war jetzt aber eine schwere Geburt... Jedes BR-Mitglied hat nach § 37.6 BetrVG einen Anspruch auf Schulungsmassnahmen um sein Amt auszuüben. Teilnehmer einer Schulungsmassnahme sind aber keine "Abgesandten", vielleicht sind sie entsandt oder abgestellt. Sorry aber sonst versteht man überhaupt nicht den Sinn!

E
einfachIch

20.03.2006 um 13:26 Uhr

die Abgesanten des Königs .....

na der "Laden" seint ja zu brummen. Bei einer Protokollführung mit derart klaren Formulierungen sollte vielleicht erst noch mal die Schulbank gedrückt werden !

Bei uns müssen alle BR-Mitglieder die zu Schulungen wollen erst mal den hessischen Einbürgerungstest bestehen lach

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