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Wann muss Vorfall aus Personalakten rausgenommen werden

M
marko
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich Streß mit meinem Vorgesetzten gehabt. Es gab einen Schriftwechsel mit Vorwürfen die ich auch schriftlich widerlegt habe. Als er dann merkte oh Gott der wehrt sich ja kam er mir mit Zeiterfassung, weil ich öfter mal beim Arzt war. Dieses habe ich auch schriftlich beantwortet und widerlegt. Wir haben uns dann ausgesprochen und er hat mir versichert das es nicht in die Personalakte kommt. Nach ein paar Monaten lag es dann doch in der Personalakte und natürlich nur die Schreiben vom Vorgesetzten und meine Stellungnahmen natürlich nicht. Nun habe ich damals das Fass nicht wieder aufgemacht. Vor ein paar Monaten hat mir dann mein Vorgesetzter auf mein Bitten hin versprochen, dass der Vorgang aus der Akte rauskommt. Ich habe ihm wieder geglaubt und siehe da es wurde nur ein Vorfall rausgenommen. Die Sache mit der Zeiterfassung ist dringeblieben. Ich habe mal gehört dass nach 2 Jahren die Sachen raus müssen, gilt das nur für Abmahnungen. Eine echte Abmahnung war es nicht stand auch nicht drüber oder so!?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Gruß Marko

2.25802

Community-Antworten (2)

P
pit47

17.03.2006 um 15:08 Uhr

Hallo marko, nach § 83 BetrVG hat der AN das Recht, das unrichtige Angaben aus der Personalakte entfernt werden.

A
Aral

24.03.2006 um 16:49 Uhr

Hatte einen ähnlichen Fall und hab mit dem Chef freundlich gesprochen und verhandelt und siehe da nach 3 Monaten wurden sämtliche Einträge und Unterlagen vernichtet. Soviel ich weiß gibt es keine vorgeschriebenen Fristen, aber im allgemeinen gelten 1 bis 2 Jahre als übliche Frist. Eigeninitiative ist gefragt.

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