Erstellt am 08.03.2006 um 19:20 Uhr von Rattle
hallo,
die stützunterschriften werden für die kandidaten auf der vorschlagsliste gegeben und nicht für die die noch angefügt werden, somit ist die liste ungültig.
auf jedenfall kann die wahl dann angefochten werden mit drei wahlberechtigten arbeitnehmern.
zu dem thema gibt es aber schon beiträge hier aufem board :-)
mfg
Erstellt am 08.03.2006 um 19:32 Uhr von oli
Aha,danke erst mal.
das dies nicht rechtens ist,dachte ich mir schon!
ich wollte eigentlich auch wissen,ob diese Vorschlagliste irgendwie anders gestaltbar ist,das heisst ob sie gegen solcherlei Manipulation geschützt werden kann!
aber danke trotzdem!
Erstellt am 08.03.2006 um 19:52 Uhr von Rattle
hallo, oli
so lange die frist für die vorschlagslisten nicht abgelaufen ist, kann eine neue liste erstellt werden.
die stützunterschriften müssen natürlich neu gesammelt werden.
am besten im BetrVG mal stöbern, da wird so etwas geregelt oder in der WO.
ansonsten hier die beiträge durchblättern.
mfg
Erstellt am 09.03.2006 um 06:16 Uhr von p.g.
hallo oli,
die Liste kann neu erstellt werden. Vorraussetzung ist natürlich, dass die Liste noch nicht beim Wahlvorstand abgegeben wurde. Sollte dies geschehen sein, bleibt Dir nur der Weg der Wahlanfechtung.
p.g.