Freistellung
Hallo,
ich möchte mich einmal in der Woche ganztägig für die B.R.- Arbeit freistellen lassen. Bisher habe ich fast alles zu Hause gemacht, doch beim Abfeiern gab es fast immer Schwierigkeiten.
Meine Frage: Reicht ein Beschluss nach §37 Abs. 2 BetrVG über eine Freistellung, oder habe ich eine gesetzliche Beratungspflicht dem A.G. gegenüber?
Wir sind nur ca. 98 Mitarbeiter im Betrieb, deshalb trifft §38 BetrVG nicht auf uns zu.
Besten Dank
Mobby
Community-Antworten (1)
27.02.2006 um 21:53 Uhr
Du mußt Dich nicht "freistellen" lassen. Freistellung ist ein belegter Begriff nach BetrVG. Du mußt Dich vom AG von der Arbeit befreien lassen, und zwar ohne Minderung des Arbeitsentelts. Dazu ist der AG verpflichtet, und zwar in dem Umfang, wie es zur ordnungsgemäßen Erldigung der Aufgaben erforderlich ist.
Dazu braucht es nicht einmal einen Beschluss des BR sondern lediglich die Erklärung gegenüber dem AG, dass die Befreiung im benötigten Umfang erforderlich ist.
Gruesse w-j-l
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Freistellung von BR Mitglied
ÄlterHallo zusammen, zuerst ein Paar Grundsatzinformationen: Bei Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt. Der Betrieb wurd