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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung

M
mobby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte mich einmal in der Woche ganztägig für die B.R.- Arbeit freistellen lassen. Bisher habe ich fast alles zu Hause gemacht, doch beim Abfeiern gab es fast immer Schwierigkeiten.
Meine Frage: Reicht ein Beschluss nach §37 Abs. 2 BetrVG über eine Freistellung, oder habe ich eine gesetzliche Beratungspflicht dem A.G. gegenüber? Wir sind nur ca. 98 Mitarbeiter im Betrieb, deshalb trifft §38 BetrVG nicht auf uns zu. Besten Dank Mobby

3.31001

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

27.02.2006 um 21:53 Uhr

Du mußt Dich nicht "freistellen" lassen. Freistellung ist ein belegter Begriff nach BetrVG. Du mußt Dich vom AG von der Arbeit befreien lassen, und zwar ohne Minderung des Arbeitsentelts. Dazu ist der AG verpflichtet, und zwar in dem Umfang, wie es zur ordnungsgemäßen Erldigung der Aufgaben erforderlich ist.

Dazu braucht es nicht einmal einen Beschluss des BR sondern lediglich die Erklärung gegenüber dem AG, dass die Befreiung im benötigten Umfang erforderlich ist.

Gruesse w-j-l

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