Hallo,
ich möchte mich einmal in der Woche ganztägig für die B.R.- Arbeit freistellen lassen. Bisher habe ich fast alles zu Hause gemacht, doch beim Abfeiern gab es fast immer Schwierigkeiten.
Meine Frage: Reicht ein Beschluss nach §37 Abs. 2 BetrVG über eine Freistellung, oder habe ich eine gesetzliche Beratungspflicht dem A.G. gegenüber?
Wir sind nur ca. 98 Mitarbeiter im Betrieb, deshalb trifft §38 BetrVG nicht auf uns zu.
Besten Dank
Mobby