ich bin Mitglied im Wahlvorstand und habe einige Fragen bzgl. des Umgangs mit Wahlvorschlägen.
Wir sind aufgrund der Betriebsgröße von 51 - 100 Wahlberechtigten nicht automatisch zum vereinfachten Wahlverfahren verpflichtet sondern zunächst einmal zum Normalwahlverfahren.
Da eine Einigung mit der Geschäftsführung (würde hier eigentlich ein Vertreter bei einer Vorstandschaft von 3 Personen genügen?) über ein vereinfachtes Wahlverfahren aus verschiedenen Gründen wohl nicht zustande kommt, aber dennoch das Ziel der Mehrheitswahl besteht, ergeben sich für mich nun mehrere Fragen:
Um diese Mehrheitswahl zu erreichen, darf es bis zum Ende der Ausschreibung nur eine gültige Wahlliste geben.
Nun mal praktisch:
1. Gibt es eine gültige Formulierung für das Wahlausschreiben, bei dem auch darauf hingewiesen werden kann, dass auch einzelne Namen beim Wahlvorstand eingereicht werden kann? Denn bisher sind in den Vorlagen für Wahlausschreiben selbstverständlicherweise immer nur Formulierungen für die Einreichung einer Wahlvorschlagsliste formuliert.
2. Wäre es in Ordnung, wenn der Wahlvorstand eine eigene Liste, bspw. 'HUGO', mit dem Wahlausschreiben eröffnet, und dort alle "Wahlvorschläge", welche als Interessenbekundung der einzelnen Personen abgegeben werden, automatisch - mit / oder ohne Hinweis? - auf die Liste 'HUGO' kommt? Und die Liste 'HUGO' ordentlich dann fristgerecht einreicht? Oder muß man immer den Leuten sagen, sie sollen ihren Namen mit der 'Einverständniserklärung', daß sie auf die Liste 'HUGO' kommen, schriftlich (also auch per e-mail? oder ist 'handschriftlich' Pflicht (ich denke da an Kandidaten aus dem Außendienst oder von Außenstellen mit mehreren hundert Kilometer Entfernung) an den Wahlvorstand weiterleiten?
Für gute, praktische Vorschläge besten Dank im voraus.