Man stelle sich folgende Situation vor und zwar was ist wenn der Betriebsrat nicht neu gewählt wird und der Alte einfach im Amt bleiben würde.
Der Betrieb ist vertretungslos und es gibt keine Beteiligungsrechte die der AG beachten müsste, das ist klar...aber was ist wenn AG dennoch mit Betriebsrat eine BV abschließt und die AN danach schon gehandelt haben.
Können sie entschädigt werden, wenn sie jetzt z.B. Überstunden geleistet haben??