Hallo,
ich habe eine Frage zum §78a BetrVG.

Gilt er auch für JAV Mitglieder, die nach der Lehre mit dem UN einen Kompromiss getroffen haben? Und zwar: wurde vereinbart, dass der Antrag auf 78a zurückgenommen wird und das JAV Mitglied einen Jahresvertrag bekommt. Als Gegenleistung will das UN während dem Jahr prüfen, ob eine unbefristete Übernahme möglich ist. Wie ist die Rechtslage, wenn der AV ausläuft und das UN seinen Teil bis dahin nicht umsetzen Konnte?Kann er den Antrag auf 78a nochmal stellen?
Danke im voraus