Erstellt am 14.02.2006 um 14:21 Uhr von viktor
So einfach geht das nicht. Der Anspruch besteht ja noch aus der Zeit vor der Teilzeit, kann also nicht einfach deshalb gestrichen werden. Im Übrigen wäre die Frage zu stellen, wie die Teilzeit ausgeübt wird.
Urlaubstage sind eben Tage. Wenn eine Teilzeitkraft an gleichviel Tagen arbeitet wie Vollzeitkräfte - nur eben weniger Stunden - besteht auch der gleiche Urlaubsanspruch. Arbeitet sie weniger Tage, ist der Urlaub so zu gewähren, dass am Ende im Verhältnis gleich viele Tage Urlaub möglich sind.