Einstellung - muss der BR dazu gehört werden?
Hallo BR-Kollegen,
wir haben Aktuell eine Mitarbeiter von unserem Mutter-Betrieb bei uns sitzen. Dieser bekommt seine Aufgaben von unserem Abteilungsleiter und muss diesem auch berichten. Die GF ist der Auffassung das unsere Mutter-Betrieb Subauftragnehmer ist und daher der BR außen vor ist. Zeitlich soll diese Geschichte auf 3 Mon. begrenzt sein.
- Frage: Muss hier der BR gehört werden (Einstellung)?
- Frage: Ist es eine Arbeitnehmerüberlassung?
Viele Grüße, BRMiau
Community-Antworten (2)
13.02.2006 um 12:39 Uhr
Die Antwort eins auf jeden Fall JA! Da er ja dem Weisungsrecht eures AG unterliegt.
Die Antwort auf zwei ist nicht einfach ja, sondern es handelt sich, denke ich mal um Konzernleihe und nicht um AN- Überlassung nach AÜG.
13.02.2006 um 15:36 Uhr
Hallo Frank B.,
wie definieren sich die Konzernleihe?
Gruß, BRMiau
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