Erstellt am 09.02.2006 um 12:38 Uhr von NoLi
Es reicht wenn die Liste mit 3 Unterschriften versehen ist.
Gruss
NoLi
Erstellt am 09.02.2006 um 21:28 Uhr von sam65de
Hallo Andi,
wir sind 23 wahlberechtige/wählbare Arbeitnehmer und wählen ebenfalls 3 BR-Mitglieder im (allerdings zweistufigen) vereinfachten Wahlverfahren.
Meiner Meinung nach ist nach §6 der Wahlordnung eine Listenwahl bei drei Personen gar nicht zulässig, sondern nur eine Personenwahl. Dann muss auch jede Person 3 Unterstützungsunterschriften sammeln. Es gibt auch auf der Downloadseite ein Musterformular (011c: Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge), das darauf hinweist.
Falls ich mich irre, bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Erstellt am 10.02.2006 um 10:50 Uhr von NoLi
auch bei einer Personenwahl muss dem Wahlvorstand ein Wahlvorschlag eingereicht werden. Das heisst die Kandidaten müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgelistet sein. Stützunterschriften benötigt immer der Wahlvorschlag und nie die einzelne Person. (Es sei denn, ein Wahlvorschlag enthält nur eine Person)
Gehen mehrere Wahlvorschläge ein so wird der WV im vereinfachten Verf. diese zu einer alphabetisch geordneten Liste zusammenstellen und im Stimmzettel ausweisen. Nach diesem Stimmzettel erfolgt dann Personenwahl.
In der Regel läuft das so, dass man kolleginnen und Kollegen anspricht, diese dann zu einer Liste zusammenfasst, diese Liste mit den benötigten Unterschriften stützen lässt und dann beim Wahlvorstand einreicht.
Ich denke so ist das bei euch gelaufen Andi.
Gruss