Hallo,

habe folgendes Problem, ein Azubi hat im Jahre 2005 mehr Urlaubtage genommen als er hätte eigentlich bekommen dürfen.

Jetzt hat der Arbeitgeber den Urlaub umgerechnet und 133,00 Euro von der Ausbildungsvergütung einbehalten.

Ich bin der Ansicht, dass dem AG dieses Recht nicht zusteht, da er ja auch in der Pflicht steht, dieses zu überwachen, ferner ist der Filialleiter befugt die Personalpläne zu erstellen, ihm hätte es also auch auffallen müssen, dem Azubi natürlich auch, deswegen meine Frage.


vielen Dank !!!




mfg.

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