Hallo,

wollte mal generell nachfragen, wenn Mitarbeiter ihre Mittagspause lieber am Ende der 8 Stunden hängen wollen (also Mittags durcharbeiten und lieber früher gehen), ist das mit dem ArbZG vereinbar?
Hier steht unter §4, dass "... jedem Arbeitnehmer eine Ruhepause zu gewähren sei...". Aber gewähren heißt ja eigentlich "drum bitten". Was, wenn der MA eben um genau das Gegenteil bittet? Muss der AG ihm dies gewähren?