moin kollegen/innen,

wenn in seinem arbeitsvertrag die wochenarbeitszeit von mo - fr festgeschrieben ist, es aber eine betriebsvereinbarung! gibt, die samstagsarbeit zuläßt, wie verhält sich der kollege dann?
die bv ist ohne wissen um das problem der tarifautonomie geschlossen worden und meines erachtens nicht rechtens, da in ihr wochenarbeitszeit, arbeitstage und urlaubsdauer geregelt wurden.
steht eine bv immer über den einzelverträgen? mich interessiert eure meinung!

danke und gruß,
packer
packer