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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Samstagsarbeit - was tun, wenn eine BV dazu tarifwidrig ist?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

moin kollegen/innen,

wenn in seinem arbeitsvertrag die wochenarbeitszeit von mo - fr festgeschrieben ist, es aber eine betriebsvereinbarung! gibt, die samstagsarbeit zuläßt, wie verhält sich der kollege dann? die bv ist ohne wissen um das problem der tarifautonomie geschlossen worden und meines erachtens nicht rechtens, da in ihr wochenarbeitszeit, arbeitstage und urlaubsdauer geregelt wurden. steht eine bv immer über den einzelverträgen? mich interessiert eure meinung!

danke und gruß, packer packer

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Community-Antworten (2)

B
BMW

14.12.2005 um 19:33 Uhr

Hallo packer Erstens sei zu sagen das alles was abschließend im Tarifvertrag /Manteltarif geregelt ist da kommt man nicht mit einer BV heran! Zweitens Wenn der Arbeitsvertrag lautet Wochenarbeitszeit von mo - fr dann kann die BV nur auf freiwillige teilnahme an Samstagarbeit lauten! Aber schau in eurem Mateltarif nach ob es evtl. eine öffnungsklausel gibt die lautet Wochen/Std auf 6 Tage zulässig. Gruß BMW

P
packer

14.12.2005 um 19:56 Uhr

danke bmw, ich brauch urlaub... hab einfach das günstigkeitsprinzip vergessen... dass greift ja voll durch, egal ob die bv gültig ist oder nich... die rechtsungültigkeit muß jetzt warscheinlich die gewerkschaft angehen?

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