Gilt §102 BetrVG auch für KollegInnen, die noch in der Probezeit sind?
Konkret: Muss der AG den BR vor der Kündigung anhören? Oder erübrigt sich das, weil in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf?
Falls eine Anhörung des BR erfolgen muss: hat der BR dann die gleichen Widerspruchsmöglichkeiten, oder erübrigen sich diese wegen der Möglichkeit der Kündigung ohne Grund?