Der BR ist 5 Monate vor der regulären Wahl zurückgetreten, führt aber die Geschäfte bis zur konstituierenden Sitzung des neu zu wählenden BR weiter (§ 22 BetrVG). Der BR hat einen Wahlvorstand für vorgezogene Neuwahlen bestellt. Frage: Haben wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes eine Möglichkeit gegen die Nominierung eines Wahlvorstandsmitgliedes vorzugehen?