Erstellt am 17.11.2005 um 13:19 Uhr von BMW
Hallo Hans
Meiner Meinung nach Nein
weil der BR nach § 16 Bestellung des Wahlvorstand
vorgeht deshalb dürfte es unwahrscheinlich sein das man gegen Nominierung vorgehen kann!
Gruß BMW
Erstellt am 17.11.2005 um 18:41 Uhr von Ramses II
Welchen Grund sollte es auch geben gegen ein Mitglied des WV vorzugehen?
Erstellt am 17.11.2005 um 21:14 Uhr von Hans
Es ist in diesem Forum vollkommen unerheblich welche Gründe es geben könnte gegen die Aufstellung eines Wahlvorstandsmitglieds vorzugehen (die Erläuterung dazu würde den Rahnen sprengen). Hier soll nur aufgezeigt werden, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt. Vielleicht kennt jemand ein Gerichtsurteil!?
Erstellt am 17.11.2005 um 22:38 Uhr von Ramses II
Hans,
wenn Du Dich in einem öffentlichen Diskussionsforum bewegst, dann solltest Du auch akzeptieren dass andere Teilnehmer fragen stellen die sie für hilfreich halten.
Wie soll hier eigentlich jemand ein passendes Gerichtsurteil kennen wenn über den Vorgang als solches überhaupt nichts bekannt ist?
Wenn Dir das nicht passt, dann gibt es dafür andere Institutionen die sich dafür bezahlen lassen dass Sie Dir eine Deinen Informationen angepasste Antwort geben.
Da die Antwort immer nur so gut sein kann wie die Informationen die der Fragesteller gibt, wirst Du hier vermutlich keine hilfreiche Antwort bekommen.
Ggf. wäre Dir noch zu empfehlen, Dich an www.wunschantwort.de zu wenden.
Erstellt am 17.11.2005 um 22:58 Uhr von Hans
Hallo Ramses II,
es geht hier grundsätzlich nur um den Vorgang selbst auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage. Ich möchte gern wissen, ob es ein Rechtsmittel gibt, gegen die Nominierung eines Wahlvorstandsmitglieds vorzugehen - mehr nicht!
Erstellt am 18.11.2005 um 07:06 Uhr von Frank B.
Meines Erachtens nach gibt es nur ein Weg. Du kannst nur über das Arbeitsgericht den Beschluss zur Berufung des Wahlvorstandes anfechten, aber nicht einzelne WV- Mitglieder. Das könnte man unter Umständen vom §23 Abs.1 ableiten, aber ohne jede Gewähr!