Frage zum §100 BetrVG vorläufige personelle Maßnahme:
Kann jemand nach §100 Betrvg befristet eingestellt werden, der über der tariflichen Altersgrenze liegt (>65 Jahre). Laut BAG bedarf dies der Zustimmung des BR nach §99 BetrvG.
Wer kann dazu etwas sagen?