Versetzung eines Betriebsrats - unter welchen Voraussetzungen ist das zulässig?
Folgender Sachverhalt: Ein Mitglied des Betriebsrats, der in leitender Position in einem Handwerksbetrieb arbeitet, soll innerhalb seiner Abteilung "nach unten" versetzt werden. Seine Position soll ein Mitarbeiter seines Teams bekommen. Das dazugehörige Gespräch mit der GF findet erst noch statt. Unsere Fragen:
- nach § 15 (1) KSchG kann dies nicht durch ne Änderungskündigung erfolgen. Richtig?
- wenn bei gleichen Bezügen mit interner Versetzung argumentiert wird, die Stelle selbst allerdings neu besetzt wird, ist das überhaupt rechtens? Vorher gab es keinerlei Anzeichen oder Gespräche, dass der Betroffene seine Position nicht zur Zufriedenheit erfüllt hatte.
- Was wäre, wenn der Gesamtbetriebsrat dieser Versetzung nicht zustimmt?
- Gibt es weitere Gedanken hierzu, die wir nicht berücksichtigt haben? Danke für Infos und Ideen J.
Community-Antworten (2)
31.10.2005 um 11:20 Uhr
Zu 1. Eine Änderungskündigung ist auch eine Kündigung. Gemäß § 103 BetrVG geht das nur mit Zustimmung des BR Zu 2. Da sollte § 103 Abs. 3 BetrVG oder das Direktionsrecht greift zu 3. probiert es. Aber nicht als GBR sondern als BR! zu 4. Benachteiligungsverbot wäre zu prüfen nach § 37 ?
Gruss aus Köln
31.10.2005 um 17:04 Uhr
Vielen Dank. Das Gespräch mit der GF hat stattgefunden, mit den obigen Anregungen waren wir gut vorbereitet. Ergänzend zu Punkt 2 meiner Frage sollen die Bezüge in der Vorstellung der GF gekürzt werden, was tatsächlich über die Änderungskündigung laufen soll, die noch nicht schriftlich fixiert vorliegt. Dem Gang zum Anwalt steht leider nichts mehr im Wege.
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