1. nach § 15 (1) KSchG kann dies nicht durch ne Änderungskündigung erfolgen. Richtig?
2. wenn bei gleichen Bezügen mit interner Versetzung argumentiert wird, die Stelle selbst allerdings neu besetzt wird, ist das überhaupt rechtens? Vorher gab es keinerlei Anzeichen oder Gespräche, dass der Betroffene seine Position nicht zur Zufriedenheit erfüllt hatte.
3. Was wäre, wenn der Gesamtbetriebsrat dieser Versetzung nicht zustimmt?
4. Gibt es weitere Gedanken hierzu, die wir nicht berücksichtigt haben?
Danke für Infos und Ideen
J.