Folgender Sachverhalt: Ein Mitglied des Betriebsrats, der in leitender Position in einem Handwerksbetrieb arbeitet, soll innerhalb seiner Abteilung "nach unten" versetzt werden. Seine Position soll ein Mitarbeiter seines Teams bekommen. Das dazugehörige Gespräch mit der GF findet erst noch statt. Unsere Fragen:
1. nach § 15 (1) KSchG kann dies nicht durch ne Änderungskündigung erfolgen. Richtig?
2. wenn bei gleichen Bezügen mit interner Versetzung argumentiert wird, die Stelle selbst allerdings neu besetzt wird, ist das überhaupt rechtens? Vorher gab es keinerlei Anzeichen oder Gespräche, dass der Betroffene seine Position nicht zur Zufriedenheit erfüllt hatte.
3. Was wäre, wenn der Gesamtbetriebsrat dieser Versetzung nicht zustimmt?
4. Gibt es weitere Gedanken hierzu, die wir nicht berücksichtigt haben?
Danke für Infos und Ideen
J.