Zweimal wurde der Privat-Pkw von ArbN auf den Betriebsparkplatz
beschädigt. In beiden Fällen bekamen diese eine Entschädigung, weil
eine ArbG-Schuld nachgewiesen werden konnte. Doch nun wurde ein Schild
aufgestellt: "Privatparkplatz-Parken nur für Mitarb. u. Besucher/Parken auf
eigene Gefahr" mit der mündlichen Bemerkung des ArbGs: "Ab jetzt zahle
ich nichts mehr im Schadensfall". Weder das Aufstellen des Schildes noch
die Parkordnung selbst wurde im Rahmen der Mitbestimmung mit den BR
vereinbart.
Ist wieder eine Schuld des ArbG erkennbar, soll nun der Mitarb. zahlen.
Ist das rechtens?Was kann der BR tun, um anfallende Kosten für die ArbN
abzuwenden? Gibt es dazu detailierte Rechtsprechung, um die Belegschaft
richtung zu informieren? Für eine kompetente Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.