Hallo,
anbei die Beschreibung eines aktuellen Falles.
Ein Vertriebsmitarbieter hat zum 31.12.05 firstgerecht gekündigt. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass er eine Umsatzprovision nach hauseigenem Provisionsschema erhält. Diese Provision wird quartalsweise mit der Abrechnung des Folgemonats ausgezahlt. Unsere Geschäftsleitung stellt sich quer dem Mitarbeiter diese Provision auszuzahlen, da er zum Zeitpunkt der Auszahlung (Januar) schon mit mehr im Betrieb beschäftigt sein wird. Wir haben ausdrücklich daruf hnigewiesen, dass die Provision Gehaltsbestandteil ist und kein Bonus/Gratifikation.
Kann die Geschäftsleitung die Auszahlung der Provision für geleistete Umsätze während der Zeit der Beschäftigung ablehnen? Wäre schön, wenn jemand ein Urteil oder Paragraph für uns hätte.

Danke