Erstellt am 25.10.2005 um 08:40 Uhr von viktor
Natürlich in diesem Fall die Betriebsvereinbarung. Sie ist 1. Günstiger als das Gesetz und 2. spricht das Gesetz ja nur von "Kann gekürzt werden".
Erstellt am 25.10.2005 um 08:57 Uhr von Conny
Vielen Dank Viktor!Muss nämlich heute die Dienstpläne herausgeben-natürlich werde ich diese nicht absegnen,die nur die 10 Stunden Ruhezeit vorsehen. Muss ich den Bereichsleitern Rede und Antwort stehen ? da unsere Einrichtungsleitung diese Woche nicht im Haus ist.Kannst du mir noch einmal helfen? Vielen Dank Conny
Erstellt am 25.10.2005 um 09:05 Uhr von viktor
Also natürlich kann der Arbeitgeber nachfragen. Aber die Antwort ist einfach. Du kannst dem zuvorkommen, in dem Du die Ablehnung der Pläne gleich entscheident begründest. Und die Begründung ist nun einmal, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt, die einzuhalten ist. Das Gesetz eröffnet lediglich eine Möglichkeit, kürzere Zeiten zu vereinbaren. Dies ist jedoch nicht geschehen.
Schließlich hat der Leiter aber die Entscheidung zu akzeptieren und - sofern er wünscht - mit dem Betriebsrat in Verhandlungen über mögliche Änderungen treten.
Erstellt am 25.10.2005 um 09:15 Uhr von Conny
Hallo Viktor! Du hast mir sehr geholfen,dafür möchte ich mich herzlich bedanken. werde heute sicherer in die Arbeit gehen,ich muss erwähnen ,bin sehr neu auf diesem Gebiet und möchte alles mir Mögliche für die Kollegen im Betrieb tun.Es herrscht in unserem Hause zur Zeit keinerlei Zufriedenheit unter den Mitarbeitern.Ich denke damit werde ich den ersten Schritt tun für das Wohlergehen der Mitarbeiter.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag Conny