Betriebsvereinbarung von 2002 besagt: Zwischen 2 Schichten zB.vom Spät auf Früh müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Neues Arbeitszeitgesetz für Pflegedienste von 2004 besagt: Kann gekürzt werden auf 10 Stunden Ruhezeit !
FRAGE : Was als Betriebsrätin ist für mich bindend "Das neue Gesetz oder die Betriebsvereinbarung von 2002?" ,da in meinem Seniorenheim die Dienstpläne nach den 10 Stunden gemacht werden.Bin erst seit Oktober 2005 Betriebsrätin.Wer kann mir Helfen?