Liebes Forum,

Überarbeit wird bei Vollzeitkollegen ab 48 Std./Woche bzw. 10 Std/Tag bezahlt. Ein Teilzeitmitarbeiter hat gemäß unserem MTV die gleichen Schwellenwerte und wird i.d.R. nicht diese Grenzwerte erreichen, obwohl er im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos statt 20 Std./Woche auch 25 oder 30 Std. eingesetzt wird.
Und das ohne Zuschläge.
Logischer wäre eine Regelung "pro rata" ab 24 Std./Woche (die Hälfte von 48).
Ist das eigentlich mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbar???
Dort heißt es nämlich:
"Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht." (§4 Abs. 2 Satz 2)

Weiss jemand, warum es trotzdem in keiner Firma (nach meinem Kenntnisstand) für TZ-Kollegen Überstundenzuschläge gibt?
Vielen Dank für jede Antwort,
CC