Erstellt am 14.09.2005 um 15:00 Uhr von viktor
Die Überstundenzuschläge in den Tarifverträgen beziehen sich (so viel ich weiss in allen Fällen) auf die Vollzeittätigkeit.
Die Regelungen aus den Manteltarifverträgen stammen i.d.R. aus einer Zeit, in der Teilzeit überhaupt noch kein Thema war.
Meines Wissens gibt es trotz neuer Gesetze auch noch keine Klagen, ob die Tarife gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (denkbare Ansätze gäbe es bis hin zur mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung).
Erstellt am 14.09.2005 um 16:14 Uhr von Rodriguez
CC,
der von Dir zitierte § 4 (2) hat aber mit Deiner Frage rein überhaupt nichts zu tun. Lies doch einfach mal das, was Du dort zitiert hast!
Erstellt am 14.09.2005 um 16:22 Uhr von CC
Lieber Rodriguez,
Du hast recht. Bin verrutscht, weil der erste und der zweite Absatz so ähnlich vom Satzaufbau sind. Sorry!
§ 4 Abs. 1 :
"Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. "
Viele Grüße, CC
Erstellt am 14.09.2005 um 16:44 Uhr von Rodriguez
Ok, im Absatz 1 geht es wenigstens schon mal um Teilzeitbeschäftigte.
Allerdings tut Euer AG doch das, was dort verlangt wird:
Sei die regelmässige Arbeitszeit 40 Stunden, so bekommt der Teilzeiter der 10 Stunden gearbeitet hat ein Viertel der Vergütung, hat er 20 Stunden gearbeitet die Hälfte und hat er 30 Stunden gearbeitet, so erhäklt er drei Viertel...
Erstellt am 14.09.2005 um 17:23 Uhr von CC
Klar, aber einen Überstundenzuschlag erhält der Teilzeitkollege mit einem 20-Stundenvertrag - wenn er in einer Woche mal 42 Stunden im Rahmen des Jahresarbeitszeitkontos unfreiwillig eingesetzt wird - nicht.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt, dass er nicht benachteiligt werden darf.
Also müssten eigentlich folgende Regeln gelten:
Vollzeit40: 40-48 Std Überarbeit im JAZ zuschlagsfrei 48-60 Std Ü-Zuschlag
Teilzeit30: 30-36 okay 36-60 Ü-Zuschlag
Teilzeit20: 20-24 okay 24-60 Ü-Zuschlag
Im Rahmen eines JAZ-Kontos könnte man sonst die TZ Kollegen problemlos bis 48 Std. einsetzen.
Irgenwo müssen da doch Grenzen und Häken sein...
Gruss CC
Erstellt am 15.09.2005 um 09:54 Uhr von Rodriguez
Sorry!
Ich habe jetzt drei Mal eine Antwort eingegeben, diese wird aber nicht widergegeben.
Ich gebe auf!
Erstellt am 16.09.2005 um 07:47 Uhr von nidis
Hallo CC! Die Teilzeitmitarbeiter werden doch nicht benachteiligt. Sie werden behandelt wie Vollbeschäftigte. Diese bekommen nämlich auch erst ab 48 Std. Zeitzuschläge. Wenn die TZ Kräfte z.B. schin ab 25 oder 30 Std. einen Zuschlag erhalten sind Sie besser gestellt als die Vollkräfte. Jetzt mal rein theoretisch: Und was ist das Problem wenn eine eigentliche TZ Kraft ohne Zuschläge 48 Std. arbeiten würde? Dann wär´s wie bei einer Vollkraft.