Erstellt am 07.09.2005 um 16:49 Uhr von Kölner
Das ist ja mal eine interessante Frage....
Eine vage Antwort würde ich gerne wie folgt versuchen:
1. Es kann sein, dass irgendwann dem BR mal eine Anzahl x für diese Einfahrten mit dem PKW ins Werksgelände genehmigt wurden. Dann wäre es natürlich sinnig, diese Anzahl im BR-Gremium zu hinterfragen.
2. Wenn nur die BR-Fürsten (tschuldigung, ist was despektierlich) sich diese Genehmigung per Verhandlungen mit der GL "erschlichen" haben, qua Funktion also, ist auch dies zu hinterfragen.
3. Grundsätzlich gilt: Wenn Mitarbeiter Parkplätze erhalten sollen (und so sind ja die Mitarbeitervertreter zu bezeichnen), kann dies ein Beteiligungsrecht des BR auslösen.
Noch vageres Fazit:
Aber ich würde eher darauf tippen, dass da bei euch auf der anderen Rheinseite, eine "wie auch immer geartete Absprache" mit den Freigestellten geschehen ist.
Da würde ich mal eine grosse Diskussion im BR-Kollegium auslösen. Aber eine richtig große...