Ich habe eine Einladung zum Personalgespräch erhalten, bei dem es neben der Zielvereinbarung auch um Anschuldigungen durch Kolleginnen gegen mich und arbeitsrechtliche Konsequenzen geht.
Nun findet sich in der Einladung der Satz (ohne mögl. Quelle), dass das Betriebsratsmitglied per Betriebsratsbeschluss als autorisierter Vertreter des Betriebsrats delegiert sein muss. So was hab ich bislang noch nie gehört. Was hat es damit auf sich.
Hintergrund: Der 3-köpfige Betriebsrat ist zerstritten, 2 Vertreter scheinen inkompetent und lassen sich offensichtlich als Marionetten des AG benutzen. Ich vermute, dass ausgeschlossen werden soll, dass ich mit der 3. Person beim Gespräch erscheine.