Erstellt am 06.09.2005 um 00:12 Uhr von vollmond
Was spricht dagegen? Die Zahl 200 MA ist nicht bindend. Lies Dir dazu am Besten den Kommentar zu §38 BetrVG durch.
Gruß vollmond
Erstellt am 06.09.2005 um 20:46 Uhr von Burghard
Das musst du in deinem Gremium beantragen
und die stimmen mehrheit bekommen aber es kann jeder imGremium zur wahl stehen um Freigestellt zuwerden Freistellung muss nicht der Vorsitzende sein.Mit dem Beschluss zur Geschäftsl.