Nehmen wir mal an, ein Unternehmen beschäftigt ein Sicherheitsunternehmen und erklärt durch Aushang den Mitarbeitern, das dieses berechtigt ist, bei Personen auf dem Betriebsgelände Taschenkontrollen durchzuführen.

Ist das zulässig ? Muß der Mitarbeiter Taschen gegenüber dem Wachdienst öffnen ? Können dem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn er sich weigert ?

So, gleiches Szenario, wenn sich der AG mittels BV beim BR dessen Unterstützung einholt.

Ist das zulässig ? Muß der Mitarbeiter Taschen gegenüber dem Wachdienst öffnen ? Können dem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn er sich weigert ?