W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man Taschenkontrollen durch Betriebsvereinbarung abgedecken ?

R
Rollie
Jan 2018 bearbeitet

Nehmen wir mal an, ein Unternehmen beschäftigt ein Sicherheitsunternehmen und erklärt durch Aushang den Mitarbeitern, das dieses berechtigt ist, bei Personen auf dem Betriebsgelände Taschenkontrollen durchzuführen.

Ist das zulässig ? Muß der Mitarbeiter Taschen gegenüber dem Wachdienst öffnen ? Können dem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn er sich weigert ?

So, gleiches Szenario, wenn sich der AG mittels BV beim BR dessen Unterstützung einholt.

Ist das zulässig ? Muß der Mitarbeiter Taschen gegenüber dem Wachdienst öffnen ? Können dem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn er sich weigert ?

3.07201

Community-Antworten (1)

V
vollmond

02.09.2005 um 19:19 Uhr

Hallo Rollie,

Ja, das ist zulässig, mit Zustimmung des BR. Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat das bestätigt. 6 BVGa 348/01

Gruß vollmond

Ihre Antwort