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Kontrolle von Mitarbeiter

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CARON15
Apr 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wird von einem BRM seit über 8 Monaten eigenständig „überwacht“ indem er die Arbeitspläne ausdruckt und nach freien Samstagen und Spätschichten abgleicht. Er hält diesem Mitarbeiter vor, weniger Samstage und weniger Spätschichten gegenüber anderen Mitarbeitern in dieser Abteilung zu machen, obwohl das keinesfalls der Wahrheit entspricht. Die Aufgabengebiete sind in dieser Abteilung eher sehr ungleich, ausserdem ist der betroffene Mitarbeiter eine Führungskraft und die anderen Mitarbeiter sind Teilzeitkräfte mit keiner Verantwortung. Was hat man für Befugnisse um diese Sache zu klären und ist es überhaupt zulässig .

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Community-Antworten (3)

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MaJoK

21.04.2018 um 10:12 Uhr

Da hier ja gerne starke Geschütze aufgefahren werden :) hat schon Anzeichen für Mobbing, hat das einen persönlichen Hintergrund? Kann es sein das das BRM etwas verwechselt, er übernimmt hier scheinbar Aufgaben des Arbeitgebers. Der BR hat nur zu überprüfen ob die Dienstpläne dem Arbeitszeitgesetz entsprechen und wenn schon dem Mitarbeiter behilflich zu sein dies umzusetzen

Habt ihr noch weitere BR Mitglieder,dann mit diesen zusammen das Gespräch suchen und den Sachverhalt zu klären und wenn das auch nicht hilft mit dem AG reden.

Etwas verkehrte Welt bei euch. Für eine weitere rechtliche Bewertung soweit diese möglich/ nötig ist müsstet ihr dann wohl einen Anwalt zu Hilfe ziehen.

Vielleicht haben die anderen Kollegen hier noch Hinweise, die stecken manchmal tiefer in der Materie :)

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CARON15

21.04.2018 um 11:15 Uhr

Der Mitarbeiter, der kontrolliert wird, ist der BRV , dieser ist seit Februar in dieser Position und seit 4 Jahren im BR . Das betreffende BRM versucht während der gesamten Zeit, den BRV Fehler nachzuweissen um ihn möglicherweise aus dem BR zu bekommen. Ich glaube auch, das hier ein persönliches Problem mit dem BRV vorliegt. Danke aber für deine Info, diese ist sehr aufschlussreich.

H
hansimglueck

21.04.2018 um 13:26 Uhr

Wenn er ihm tatsächlich Fehler bei der Arbeit nachweisen könnte, wäre der Kollege dadurch immer noch im BR. Ein unsinniges Unterfangen, was der Mensch da treibt. Aber sprecht ihn doch offen an - und wenn das nichts bringt, sprecht mit dem AG. .

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