Freistellung
Wir sind ein Betrieb mit 160 Mitarbeitern. Wie haltet ihr es mit der Freistellung im Betriebsrat? Habt ihr eine Regelung nach Paragraph 38 Betriebsverfassungsgesetz, obwohl euch eine Freistellung danach nicht zusteht (weil weniger als 200 Mitarbeiter)? Stellt ihr euch, zumindest Vorsitzender und Stellvertreter, regelmäßig nach Paragraph 37 Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsratsarbeit frei? Zum Beispiel an einem Tag in der Woche?Welche konkreten Absprachen habt ihr, wenn es denn welche gibt?
Community-Antworten (1)
14.04.2018 um 20:08 Uhr
Freistellung nach Bedarf plus ein fester Tag für die BR Sitzung und je zwei Stunden für die Ausschuss Sitzungen.
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