Erstellt am 05.04.2018 um 13:50 Uhr von celestro
"so das wir sie nicht Ordnungsgemäß genehmigen können."
Woher nimmst Du denn die Idee, das ein Protokoll "genehmigt" werden müßte ?
"Was können wir tun?"
Eine andere Person zum Schriftführer machen.
Erstellt am 05.04.2018 um 17:01 Uhr von Martin66
Hallo Celestro danke für deine Antwort , nun das ist keine Idee , es steht doch so im BtrVG...Protokolle haben in Schriftform zu erfolgen und sind niederzulegen, wenn ich keine habe kann ich sie auch nicht niederlegen oder? Bei uns ist es so das wir bei jeder Sitzung das Protokoll der Vergangenen Sitzung durchgehen und dann gemeinsam zustimmen und dann wird es abgelegt.
Erstellt am 05.04.2018 um 17:59 Uhr von celestro
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/34.html
von einer Pflicht zur Genehmigung oder wie diese Genehmigung funktioniert steht dort aber gar nichts.
Wobei es vermutlich über 90% der Betriebsräte so machen wie Ihr. Aber nur weil es die Mehrheit so macht, ist es nicht unbedingt "richtig".