Gehaltsrunde - muss der AG den Topf offenlegen - was ist Erzwingbar?
Hi,
unser AG hat uns informiert, dass er leistungsbezogen Lohnerhöhungen auszahlen will (an 9 MA, das sind rund 10% der Belegschaft). Wir haben hier auf unser MBR gepocht, was der AG negiert, da er keine Gesamtsumme im Hinterkopf hat. Deshalb gebe es keinen Topf und kein MBR - wir sehen das anders und empfinden uns voll in der Mitbestimmung.
Wir haben uns als ersten Schritt sagen lassen, wer denn genau Gehaltserhöhungen bekommen soll: Das ging überraschend unbürokratisch. Das sind 4 Beförderte (klar, neue Aufgabe, mehr Gehalt) und 5 Mitarbeiter, die eher am unteren Ende der Skala rangieren - also eher Kandidaten, die der BR sowieso auf der Liste für die nächste Lohnrunde gehabt hätte.
Insgesamt geht es da um eine Summe von vielleicht 20.000 Euro pro Jahr. Würde man das kollektiv an alle ausschütten, käme beim einzelnen nicht viel an. Und würde man es an die MA ausschütten, die am "bedürftigsten" sind, käme man in etwa beim AG-Vorschlag raus.
Der BR vermutet aber, dass uns der AG eine "geschönte" Version vorgestellt hat, da 1. keine "Leistungsträger" auf der Liste stehen und uns 2. gesagt wurde, dass wir natürlich die Gehaltslisten einsehen dürfen, es aber keine Möglichkeit gibt, Sonderprämien auszuweisen (wir sehen also nur Fixum, variables Gehalt + geldwerte Vorteile). Deshalb befürchten wir, dass der Arbeitgeber den "Leistungsträgern", das wären bei uns die Abteilungsleiter, mit Sonderprämien zu einer Gehaltssteigerung verhilft und diese so vor dem BR versteckt.
Daher die Frage: Muss uns der AG bei der Gehaltslisteneinsicht auch Einmalzahlungen vorlegen oder darf er das verweigern? Können wir ihn irgendwie zwingen, uns verbindliche Daten zu geben, nicht nur mündliche Aussagen oder Blicke auf Excel-Tabellen? Und falls sich rausstellt, dass Einmalzahlungen systematisch an eine Gruppe gingen, wären sie dann denn Teil eines "Topfes"?
Community-Antworten (4)
19.03.2018 um 20:40 Uhr
wenn er leistungsbezogene Lohnerhöhungen "ausgeben" will, seit Ihr in der Mitbestimmung bei der Einführung, Gestaltung oder ggf. Änderung des Systems zur Messung eben dieser.
03.04.2018 um 16:36 Uhr
Die Einsichtnahme ist ganz klar geregelt. Euer AG muss euch alle Entgeltbestandteile offen legen. Nachzulesen auch unter folgendem Link https://www.betriebsrat.com/lexikon/bruttolohn-und-gehaltsliste So wie es sich hier darstellt, würde ich mich an Eurer Stelle an einen Rechtsanwalt (spezialisiert auf BetrVG) wenden - es sieht so, aus als würde sich Euer AG nicht eben "freiwillig" dazu bereit erklären die "Info" heraus zugeben. Wobei Info hier auch nicht das richtige Wort ist. Die L+G-Listen müssen Euch unverändert und nach Möglichkeit direkt aus dem System (z.B. Datev) zugänglich gemacht werden. Viel Erfolg
03.04.2018 um 16:39 Uhr
@ Lurchi
Was bringt Dein Hinweis hier ? Ich kann nicht erkennen, wo ein Blick in die L+G Liste hier für den BR etwas bringen würde.
03.04.2018 um 16:51 Uhr
Lurchi beantwortet einfach gestellte Fragen, celestro?! Ich kann nicht erkennen, was deine Kritik daran soll.
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