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Checkliste
Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Normales Wahlverfahren

Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Normales Wahlverfahren:
 EreignisRechtsgrundlage                  Frist Erledigt
1.

Bestellung des Wahlvorstands

  • durch den amtierenden Betriebsrat oder
  • durch GBR / KBR / Arbeitsgericht

Hinweis: Dem Wahlvorstand muss mindestens eine nach § 8 BetrVG wählbare Person angehören


§ 63 Abs. 2 S. 1 BetrVG

§ 63 Abs. 3 BetrVG

§ 38 S. 2 WO

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

❏ 
2.

Erste Sitzung des Wahlvorstands

  • Beschluss einer Geschäftsordnung
  • Aufstellung eines Arbeitsplans
§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands

3.

Vorbereitung der Wahl

  • Bestimmung eines Wahltermins (Ort, Tag und Zeit)
  • Erstellung der Wählerliste
  • Bestellung von Wahlhelfern/innen
  • Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter 
  • Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit



§§ 38 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 3 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 S. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 5 WO

 
4.

Erlass des Wahlausschreibens

= Einleitung der Wahl

zusammen mit dem Aushang des Wahlausschreibens:
Aushang der Wählerliste und Wahlordnung 

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 4 S. 1 WO

Spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag

5.

Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 4 WOInnerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
6.

Einreichung von Wahlvorschlägen

  • Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang, möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen
  • bei Ungültigkeit oder Beanstandungen der Wahlvorschläge unverzüglich schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Listenvertreter

§§ 39 Abs. 1. S. 2 und 3 i.V.m. 6 WO

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 7 Abs. 2 WO

§§ 39 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 7 Abs. 2 WO

Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
7.

Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

sofern innerhalb der Einreichungsfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist

-> wenn bis zum Ende der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt: Bekanntmachung, dass die Wahl nicht stattfindet

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 9 WO

Unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist
8.

Einladung der Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern

-> sofern mehrere gültige Wahlvorschlagslisten eingereicht wurdent

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 10 Abs. 1 WO
3-4 Arbeitstage („rechtzeitig“) vor der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge 
9.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

§§ 39 Abs. 1. S. 2 i.V.m. 10 Abs. 2, 3 Abs. 4 WO
Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe
10.

Weitere wahlvorbereitende Maßnahme

-> Wahlraum (Wahllokal), Wahlurne, Stimmzettel, Briefwahl-unterlagen, abschließende Überprüfung der Wählerliste

 Bis zum Tag der Stimmabgabe
11.

Entscheidung über Einsprüche durch den Wahlvorstand

spätestens am Tag vor der Wahl muss dem/der Arbeitnehmer/in, der/die den Einspruch eingelegt hat, die Entscheidung des Wahlvorstands schriftlich zugehen 

§§ 38 S. 1 i.V.m. 4 Abs. 2 S. 5 WOUnverzüglich, Zugang spätestens am Tag vor der Stimmabgabe
12.

Stimmabgabe am Tag der Wahl

Hinweis: Für die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) gelten die §§ 24 bis 26 WO entsprechend

§§ 39 Abs. 2 i.V.m. 11, 12 WO

§ 39 Abs. 4 WO


Spätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit
13.

Öffentliche Auszählung der Stimmen sowie Feststellung des (vorläufigen) Wahlergebnisses

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 13, 14, 15 WO

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl

14.

Anfertigung der Wahlniederschrift

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 16 WO 
15.

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 17 WOUnverzüglich
16.

Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahl-ausschreiben

Gleichzeitig: Übersendung je einer Abschrift der Wahl-niederschrift an den Arbeitgeber sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 18 WOSobald die Namen endgültig feststehen
17.

Einberufung der neu gewählten JAV zur konstituierenden Sitzung

§§ 65 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 i.V.m. 29 Abs. 1 BetrVGVor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag
18.

Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat

§§ 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 19 WOAufbewahrung bis zur Beendigung der Amtszeit der JAV

Musterbrief

Anforderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigten

Musterbrief

Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste

Musterbrief

Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten (Mehrheitswahl)

Musterbrief

Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten (Verhältniswahl]

Musterbrief

Bekanntmachung des Nichtstattfindens der JAV-Wahl

Musterbrief

Bekanntmachung Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Musterbrief

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

Musterbrief

Benachrichtigung des AG und Gewerkschaft über das Wahlergebnis

Musterbrief

Eingangsbestätigung Vorschlagsliste

Musterbrief

Einladung zur Auslosung der Ordnungsnummern

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