Reform der Betriebsrenten – darf`s noch etwas mehr sein?!
Wenn wir an die Zeit der Rente denken, kommt bei einigen von uns ein diffuses Unwohlsein auf. Wofür wird die Rente überhaupt reichen? Bei vielen kommt die Befürchtung auf, trotz mehrerer Jahrzehnte lückenloser Beschäftigung in der Altersarmut zu landen. Das treibt sicherlich auch eine Vielzahl von Ihren Kollegen um. Die Hängematte am karibischen Strand wird für die wenigstens von uns Realität werden. Damit wir unsere Rente aber trotzdem genießen können und uns zumindest keine finanziellen Sorgen machen müssen, soll die Rentenlücke durch mehr Betriebsrente verkleinert werden. Der Bundestag hat deshalb im September ein neues Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten beschlossen. Lesen Sie als Betriebsrat hier alle Details über den Gesetzentwurf, damit Sie Ihre Kollegen bestmöglich informieren können.
Ziele der Reform
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland wird weiter gestärkt: Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, die betriebliche Rente attraktiver und zugänglicher zu machen – insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Damit soll die Betriebsrente als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter ausgebaut und für eine breitere Gruppe von Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden.
Aktuell verfügen etwa 54 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland über eine Betriebsrente. Doch gerade in kleineren Unternehmen und bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen gibt es Nachholbedarf. Das neue Gesetz schafft verbesserte Rahmenbedingungen, damit künftig noch mehr Menschen von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren können.
„Wir machen Betriebsrenten für alle Beschäftigten zur Selbstverständlichkeit – besonders für diejenigen, die weniger verdienen und in kleinen Betrieben arbeiten“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil. „Zusammen mit dem Rentenpaket II, das die gesetzliche Rente stabilisiert, sorgen wir dafür, dass niemand im Alter in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente ist der Schlüssel zu einer sicheren Altersvorsorge.“
Geplante Maßnahmen
Erweiterung des Sozialpartnermodells:
Das 2018 eingeführte, tarifvertraglich geregelte Modell wird weiter ausgebaut, um Unternehmen – insbesondere kleinere Betriebe – und deren Beschäftigte leichter in bestehende Systeme einzubinden. So sollen einfache und sichere Betriebsrentenlösungen leichter zugänglich gemacht werden.
Mehr Förderung für Geringverdiener:
Wer ein geringes Einkommen hat, profitiert von einer höheren staatlichen Förderung, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Die Einkommensgrenze für diese Förderung wird auf 2.718 € monatlich angehoben und regelmäßig angepasst. Das sorgt dafür, dass Lohnerhöhungen nicht zum Verlust der Förderung führen und bietet somit langfristige Planungssicherheit.
Flexiblere Rentenauszahlung:
Arbeitnehmer, die im Ruhestand weiterhin berufstätig sind, können ihre Betriebsrente künftig mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren. Das schafft zusätzliche Flexibilität in der Altersvorsorge. Mit diesen Anpassungen soll die betriebliche Rente ein fester Bestandteil der Altersabsicherung für alle Beschäftigten werden.
Rentenentwicklung in Deutschland
Bis zum Jahr 2037 soll sich die deutsche Standardrente auf 2.426 € pro Monat erhöhen, im Moment liegt sie bei 1.751 €. Die Standardrente ist eine fiktive Rente, die einem Versicherten gewährt würde, wenn er über 45 Versicherungsjahre hinweg stets ein Entgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten erzielt und dementsprechende Beiträge geleistet hätte.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass man im Alter etwa 20 Prozent weniger Geld im Alltag benötigt als zu Zeiten der Berufstätigkeit. Die Rentenlücke errechnet sich dann also ungefähr so: bisheriges Nettoeinkommen minus 20 Prozent minus den voraussichtlichen Rentenbetrag. Diesen müssen deutsche Arbeitnehmer durch Betriebsrenten und private Vorsorgemodelle auffüllen, sonst droht die Altersarmut.
Wie gut also, dass die Bundesregierung nun eine Verbesserung der Betriebsrenten angeht.
Praxistipp für Sie als Betriebsrat
Machen Sie doch die Rente einmal zum Thema einer Betriebsversammlung. Klären Sie über die Möglichkeiten der Betriebsrente und anderer Alternativen auf und machen Sie die Kollegen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer gar keinen Überblick über seine potentielle Versorgung im Alter hat, kann sich zunächst von der Rentenversicherung eine Übersicht über sein Rentenkonto schicken lassen. Wenn dann über den voraussichtlichen Rentenbetrag Klarheit besteht, lässt sich auch leichter planen, ob eine Betriebsrente oder auch private Vorsorgestrategien noch hinzukommen müssen, um eine mögliche Rentenlücke zu schließen.