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Kennen Sie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V., kurz BAR genannt?

2 Minuten Lesezeit

Nein? Sollten Sie aber! Denn dort werden Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen koordiniert. Die BAR ist die gemeinsame Plattform verschiedener Träger und versteht sich auch als Interessenvertretung für Rehabilitation und Teilhabe insgesamt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) in Frankfurt a.M. ist die gemeinsame Plattform der:

  • Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
  • Bundesländer
  • Spitzenverbände der Sozialpartner
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie
  • Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Im Zusammenspiel mit Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Betroffenen hat sich die BAR zum Ziel gesetzt, eine lückenlose und zielgenaue Rehabilitation zu gewährleisten.

Nach ihrer Satzung ist das primäre Ziel der BAR, dass Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden.

Regelungen zur BAR finden sich in den §§ 39 bis 41 SGB IX. Neben einer ganzen Reihe organisatorischer Aufgaben geht es auch um die Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion und Rehabilitation.

Auf der Webseite der BAR https://www.bar-frankfurt.de/ finden Sie Informationen für:

  1. Führungskräfte, die eine trägerübergreifende Zusammenarbeit strategisch planen.
  2. Fachkräfte, die im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe arbeiten.
  3. Ratsuchende, die selbst von einer Behinderung betroffen sind, deren Angehörige, die SBV oder Arbeitgeber.

Umfassende Informationen finden Sie als SBV unter anderem zu diesen Themen:

  • das Arbeitsleben
  • Barrierefreiheit
  • Bundesteilhabegesetz
  • Corona
  • Gemeinsame Empfehlungen
  • Internationale Themen
  • Persönliches Budget
  • Qualitätsmanagement
  • Reha-Beratung
  • Reha-Prozess
  • Teilhabeverfahrensbericht
  • Weiterentwicklung und Forschung
  • Unterstützte Beschäftigung
  • Zahlen, Daten und Fakten
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Mit guter Zusammenarbeit mehr erreichen
Integrationsamt, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vertrauensperson arbeiten Sie regelmäßig mit verschiedenen Behörden zusammen. Um sich kompetent und wirksam für die Anliegen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen einsetzen zu können, müssen Sie stets den Überblick über das Leistungsspektrum und die Zuständigkeiten der externen Stellen behalten. In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für eine effektive SBV-Arbeit.
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