Vergütung freigestellter Betriebsräte: LAG Nürnberg zieht Grenzen bei der Vergleichsgruppe
LAG Nürnberg, Az. 8 SLa 202/24, vom 25.09.2025
Der Fall
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass sich sein Gehalt an einer Vergleichsgruppe orientiert: vier weitere Arbeitnehmer, alle in derselben Vergütungsgruppe. Einer dieser Kollegen absolvierte ein betriebliches Weiterbildungsprogramm, übernahm danach eine höherwertige Tätigkeit und wurde höhergruppiert. Der Arbeitgeber nahm ihn daraufhin aus der Vergleichsgruppe heraus. Das Betriebsratsmitglied hielt das für unwirksam. Es argumentierte, die einmal gebildete Gruppe lasse sich nicht einseitig ändern, und der Aufstieg des Kollegen entspreche der betriebsüblichen Entwicklung im Betrieb. Auf dieser Grundlage forderte es dieselbe Erhöhung seines Entgelts.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies die Forderung zurück. Der Arbeitgeber durfte den beförderten Kollegen aus der Vergleichsgruppe streichen. Nach § 37 Abs. 4 BetrVG steht einem freigestellten Betriebsratsmitglied eine höherwertige Tätigkeit nur zu, wenn vergleichbare Arbeitnehmer diesen Aufstieg nach der betrieblichen Praxis regelmäßig oder mehrheitlich erreichen. Ein einzelner Karriereschritt eines Kollegen genügt dafür nicht. Theoretische Möglichkeiten und persönliche Ambitionen bleiben außer Betracht, maßgeblich ist die tatsächliche und typische Entwicklung im Betrieb. Ändern sich die Vergleichskriterien wesentlich, etwa Tätigkeit oder Qualifikation, muss die Gruppe neu gebildet werden.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie
Prüfen Sie als Betriebsrat, ob Ihre Vereinbarung auch regelt, was bei Beförderungen, Versetzungen oder dem Ausscheiden einzelner Mitglieder passiert. Halten Sie fest, wie viele Ihrer vergleichbaren Kollegen in den vergangenen Jahren tatsächlich aufgestiegen sind, mit Zahlen und Zeitpunkten. Diese Dokumentation entscheidet später über Ihren Anspruch. Sprechen Sie vor dem Start in die Freistellung über Ihre eigene Weiterbildung, damit Ihre Qualifikation mit der Ihrer Kollegen Schritt hält.