Betriebsratsgründung verhindert – Arbeitgeber muss zahlen
LAG München, Az. 11 Sa 456/23, vom 03.05.2025
Der Fall
Ein Jurastudent wollte in seinem Gastrojob einen Betriebsrat gründen. Statt ihn zu unterstützen, hat der Arbeitgeber ihm Schichten entzogen, ihn in die Küche versetzt und schließlich fristlos gekündigt. Damit sollte offenbar die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats im Keim erstickt werden. Der Betroffene hat auf Schadensersatz geklagt und umfassend Recht bekommen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das LAG München hat klargestellt – die Kündigung ist unwirksam gewesen, da sie eine Betriebsratsgründung verhindern sollte. Dem Studenten wurde neben dem Verdienstausfall auch der Ersatz entgangener Trinkgelder und kostenloser Mahlzeiten zugesprochen. Zudem hat sich der Geschäftsführer persönlich verantworten müssen. Sogar eine schriftliche Entschuldigung wegen diskriminierender Argumente im Prozess wurde angeordnet – ein außergewöhnliches Signal.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie
Für Betriebsräte zeigt das Urteil, dass die Initiative zur Gründung eines Gremiums stark geschützt ist. Arbeitgeber riskieren erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen, wenn sie Beschäftigte dabei behindern. Auch immaterielle Ansprüche wie Entschuldigungen können durchgesetzt werden. Sie als Betriebsrat können dieses Urteil nutzen, um Beschäftigten Mut zu machen und Arbeitgeber an ihre Pflichten zu erinnern.