Nachträgliche Genehmigung sichert Anwaltskosten
BAG, Az. 7 ABR 37/23, vom 24.09.2024
Der Fall:
Ein Betriebsrat wollte seine Beteiligungsrechte bei einer personellen Angelegenheit vor Gericht durchsetzen und beauftragte dafür einen Rechtsanwalt. Die Kosten von über 1.000 Euro sollte der Arbeitgeber übernehmen. Dieser lehnte ab, weil der Beschluss zur Anwaltsbeauftragung auf einer fehlerhaften Einladung zur Betriebsratssitzung beruhte. Dabei war die Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder nicht korrekt beachtet worden.
Die Entscheidung des Gerichts:
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Anwaltskosten übernehmen – aber nur, wenn ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats vorliegt. In diesem Fall war der erste Beschluss wegen eines erheblichen Verfahrensfehlers unwirksam. Die falsche Einladung führte zu einer fehlerhaften Gremienbesetzung und verletzte den Schutz von Minderheiten sowie die Nichtöffentlichkeit der Sitzung. Erst ein späterer, formal korrekter Beschluss heilte diesen Mangel und machte die Beauftragung rückwirkend gültig.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie:
Achten Sie als Betriebsrat bei der Einladung zu Sitzungen besonders auf die richtige Ladung der Ersatzmitglieder. Schon kleine Formfehler können einen Beschluss kippen – und das hat direkte Folgen, etwa bei der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wichtig: Fehler lassen sich durch einen nachträglichen, formgerechten Beschluss heilen. Dennoch ist Sorgfalt bei der Ladung und Beschlussfassung unerlässlich, um unnötige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.