Ersatzmitglied zu spät nachgeladen? BAG stärkt Handlungsspielraum des Betriebsratsvorsitzenden
BAG, Az. 1 AZR 35/24 , vom 19.05.2025
Der Fall:
Ein Metallwarenhersteller hat mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über ein neues Vergütungssystem geschlossen. Später wurde eine Änderung mit Lohnkürzungen beschlossen. Ein Arbeitnehmer hielt diese für unwirksam, da der zugrunde liegende Betriebsratsbeschluss fehlerhaft sei: Ein verhindertes Mitglied war nicht rechtzeitig durch ein Ersatzmitglied nachgeladen worden. Das LAG folgte dieser Argumentation, das BAG entschied jedoch anders.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder – einschließlich der Ersatzmitglieder – zwingende Voraussetzung für wirksame Beschlüsse ist. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verhinderung erst am Sitzungstag bekannt wird und eine rechtzeitige Nachladung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall bleibt das Gremium beschlussfähig und die Beschlüsse sind wirksam.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie:
Als Betriebsrat müssen Sie Ersatzmitglieder stets rechtzeitig laden, wenn eine Verhinderung absehbar ist. Erfolgt die Krankmeldung oder Absage jedoch kurzfristig am Sitzungstag, darf der Vorsitzende annehmen, dass eine Nachladung nicht mehr machbar ist. Die Beschlüsse behalten dann ihre Wirksamkeit, was wichtige Rechtssicherheit für die Gremiumsarbeit schafft.