ZPO - § 588 Inhalt der Klageschrift
(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten:
- 1.
- die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes;
- 2.
- die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die den Grund und die Einhaltung der Notfrist ergeben;
- 3.
- die Erklärung, inwieweit die Beseitigung des angefochtenen Urteils und welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt werde.